22.06.2020 - 46.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28- Straßbu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme der fraktionslosen Stadtverordneten Frau Walther folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 - Straßburger Straße und ehemaliges Stahlwerksgelände - auf Antrag des Vorhabenträgers vom 13.05.2020 (Anlage 1) gemäß dem als Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu ändern.

 

Gesetzliche Grundlage: § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)"