22.06.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
44. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.06.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
OB Schranz eröffnet die 44. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2014/2020 und begrüßt alle sehr herzlich in der Luise-Albertz-Halle. Darunter die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie die Vertreter/-innen der Medien und die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas. Er macht darauf aufmerksam, dass ein Fotograf Bildaufnahmen machen wird und stellt hierzu das Einverständnis der Ratsmitglieder fest.
Die Ratssitzung findet unter besonderen Umständen, jedoch erstmalig wieder in voller Stärke, im Saal Berlin der LAH, statt. Einleitend weist OB Schranz der Ordnung halber auf die für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin.
Entschuldigt für die heutige Ratssitzung sind Stadtv. Lenz und Stadtv. Nowak.
Anwesend zu Beginn der Sitzung sind demnach 59 Mitglieder des Rates. Der Rat ist beschlussfähig.
Wie bereits mitgeteilt und aus der örtlichen Presse zu entnehmen war, gilt die Ratsgruppe Offen für Bürger seit dem 04.06.2020 als aufgelöst. Die Herren Karschti und Nowak gehören dem Rat somit neben Frau Walther als fraktionslose Einzelratsmitglieder an. Eine Verständigung über eine Anpassung der Sitzordnung für die heutige Ratssitzung war aufgrund der Corona bedingten Abstandswahrung sowie der bekannten Abwesenheit von Herrn Nowak nicht erforderlich.
Die Einladung ist den Ratsmitgliedern am 12.06.2020 form- und fristgerecht zugeleitet worden. Vorab übermittelt worden seien die Unterlagen zur Bauleitplanung.
In der letzten Sitzung des Ältestenrates am 15.06.2020 wurden für die Beratung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema: Gleichstellung in Oberhausen folgende Redezeit-regelungen verabredet:
Für die Begründung durch die
SPD-Fraktion max. 08 Min.
Für die mündliche Begründung durch die Verwaltung max. 04 Min.
Bei weiterem Beratungsbegehren auf Verlangen einer Fraktion oder mind. 4 Stadtv.
erhält jede Fraktion: max. 04 Min.
jede Gruppe: max. 03 Min.
ein fraktionsloses Ratsmitglied max. 02 Min. Redezeit
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Tagesordnung aus 104 Tagesordnungspunkten bestehe. Davon sei die Drucksache B/16/5501-01/Inklusion in Oberhausen versehentlich auf die Tagesordnung des Rates geraten. Sie wurde bereits am 11.05.2020 in der Sitzung des Hauptausschusses, der anstelle des Rates in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getagt hat, beschlossen.
Die Drucksachen B/16/5612-01/Neufassung der Geschäftsordnung - und M/16/5398-01/ Bürgerbeteiligung in Oberhausen - wurden einmalig für diesen Beratungsgang versandt.
Die ursprünglich noch für die Nachtragstagesordnung vorgesehene Drucksache B/16/5796-01/2 „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ wurde zurückgezogen, da das Osterfelder Stadtfest, mit E-Mail vom 18.06. von der Werbegemeinschaft Osterfeld e. V. aufgrund der Corona-Entwicklung bei Großveranstaltungen, abgesagt wurde.
Nachträglich freigegeben und in Papierform versandt worden sind im öffentlichen Teil die Drucksachen:
- B/16/5797-01/3. und
- B/16/5798-01/4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-und Feiertagen (TOP 15 - 16)
Nachträglich freigegeben und in Papierform versandt worden sind im nichtöffentlichen Teil die Drucksachen:
- B/16/5792-01 / Breitbandausbau, Auftragsvergabe (TOP 15)
- B/16/5795-01 / Aufweitung der Eisenbahnbrücke (TOP 19)
Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind. Vor diesem Hintergrund wurde bereits in der letzten Sitzung des Ältestenrates über das Thema:
- Jahresabschluss zum 31.12.2018 Kenntnisnahme der Ergebnisse der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse, Drucksache B/16/5681-01, gesprochen. OB Schranz schlägt eine Beratung im öffentlichen Teil unter TOP 6 neu vor. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Darüber hinaus ergeben sich Beschlussnotwendigkeiten i. S. des § 48 GO NRW für die Drucksachen:
- B/16/5806-01 / Einrichtung von zwei Planstellen innerhalb des Fachbereichs 5-6-20. OB Schranz schlägt hier eine Beratung unter TOP 27 neu vor. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
- B/16/5807-01 / Verlängerung der Laufzeit von zwei Planstellen im Bereich 5-6. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 28 neu vor. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
- B/16/5812-01 / Genehmigung der vom Hauptausschuss am 23.03.2020 in Anwendung des § 60 Abs. 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Dez 0.
OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 46.8 vor.
Am 15.06.2020 eingegangen sind folgende Drucksachen:
- A/16/5801-01 OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 48.10 neu vor.
- A/16/5802-01 Hier schlägt er eine Beratung unter TOP 48.11 neu vor.
- A/16/5803-01 Er schlägt eine Beratung unter TOP 48.12 neu vor.
- A/16/5804-01 OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 48.13 neu vor.
Am 18.06.2020 eingegangen ist die Drucksache
- A/16/5808-01 Er schlägt eine Beratung unter TOP 13.3 vor.
Am 19.06.2020 eingegangen sind folgende Änderungsanträge:
- Drucksache A/16/5811-01 OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 8.1 neu vor.
- Drucksache A/16/5810-01 Er schlägt eine Beratung unter TOP 34.1 neu vor.
Ebenfalls am 19.06.2020 eingegangen sei ein Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksache Nr. A/16/5809-01. Der Antrag hätte gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) spätestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht werden müssen und sei damit verfristet. Auf der Grundlage des Ortsrechtes der Stadt Oberhausen könne der Antrag nicht als Bestandteil der Tagesordnung vorgesehen werden. Die Entscheidung, dennoch die Tagesordnung um diesen Antrag zu erweitern, könne nur der Rat treffen, so OB Schranz. Er stellt fest, dass dies nicht der Fall ist.
Am 22.06.2020 eingegangen sei ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage A/16/5801-01 / Corona-Wirtschaftsaufbauprogramm. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 48.10.1 neu vor.
Ebenfalls heute eingegangen sei noch ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE Fraktion, BOB, Frau Walther zu TOP 48.5. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 48.5.1 vor.
Soeben als Tischvorlage an die Hand gegeben wurde den Ratsmitgliedern von der SPD-Fraktion ein Änderungsantrag zum Antrag der Grünen Ratsfraktion unter TOP 48.7. Der Beratungsgegenstand des SPD-Änderungsantrages laute: „Radverkehr fördern- Verkehrssicherheit erhöhen“. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 48.7.1 vor.
Stadtv. Blanke beantragt gemäß § 5 der GeschO bereits an dieser Stelle eine Unterbrechung der Ratssitzung im Anschluss an die Verkündung des Wahlergebnisses zur Wiederwahl einer Beigeordneten unter TOP 4.
OB Schranz stellt fest, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Stadtv. Karacelik hält es für den richtigen Weg, wenn die Anträge unter TOP 48.10 - 48.13 zuerst in den Fachausschüssen beraten werden, bevor sich der Rat damit befasst.
OB Schranz weist auf den fristgerechten Eingang der Anträge hin und regt an, diese Diskussion unter dem jeweiligen TOP zu führen.
Stadtv. Blanke beantragt gemäß § 5 der GeschO die Absetzung des Antrags der Grünen Ratsfraktion unter TOP 48.6 (Drucksache A/16/5690-01). Je nachdem wie sich die Förderkulisse auf Bundes- und Landesebene entwickelt, werde er den Antrag erneut stellen.
OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gebe.
Die Frage, ob es gegen die Niederschriften der Ratssitzungen vom 24.09.2018, 19.11.2018, 17.12.2018, 18.02.2019, 01.04.2019, 20.05.2019, 08.07.2019, 23.09.2019, 09.10.2019, 18.11.2019 und 16.12.2019 Widerspruch gebe, wurde in der Sitzung des Rates am 17.02.2020 auf die nächste Ratssitzung vertagt. Corona bedingt sei das die heutige Sitzung.
OB Schranz stellt fest, dass es keinen Widerspruch gegen die genannten Niederschriften gebe. Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 17.06.2020 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.
OB Schranz schlägt vor, den Sitzungsverlauf abzuwarten, um zu sehen, wann eine Pause angebracht sein könnte.
