17.06.2020 - 2.3 Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Willing-Spielmann hebt in dieser Angelegenheit hervor, dass alle Sozialräume betrachtet werden müssen. Es gilt den Elternwillen zu beachten, aber auch das Kindeswohl darf nicht außer Acht gelassen werden. Es müsse eine ausgewogene Umsetzung erfolgen.

 

Zur Nachfrage von Frau Willing-Spielmann, wie in Corona-Zeiten die Betreuung sichergestellt wird, erläutert Frau Scholz, dass über Wochen für bestimmte Berufsgruppen eine enorme Flexibilisierung angeboten wurde. Die derzeit verringerten Betreuungszeiten gelten dabei nur in Kindertageseinrichtungen, nicht in der Kindertagespflege. Es treten durchaus Unzufriedenheiten hinsichtlich der Betreuungsumfänge auf, die sich aber in einem geringen Verhältnis zu den Betreuungszahlen darstellen. Das derzeit vorgehaltene Angebot werde nicht vollumfänglich in Anspruch genommen.

 

Frau Boos weist darauf hin, dass bereits zu Zeiten der Ampelkoalition ein Vorstoß zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten unternommen wurde. Sie hofft nunmehr auf ein aussagekräftigeres Ergebnis.

 

In der Arbeitsgruppe, so Frau Minor, seien bereits Anregungen zur Flexibilisierung zusammengetragen worden, die durch Corona aber nicht weiter entwickelt werden konnten.

 

Frau Handt weist auf das hohe Engagement aller Beteiligten hin, aber die Rahmenbedingungen einzelner Einrichtungen sind einzubeziehen.

 

 

 

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Beschluss

Im Anschluss berät der Jugendhilfeausschuss die Vorlage einstimmig positiv vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5425&TOLFDNR=142872&selfaction=print