17.06.2020 - 1.20 Antrag der CDU-Fraktion gemäß §4 der Geschäftso...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Willing-Spielmann führt aus, dass der Antrag zunächst im Sozialausschuss gestellt wurde. Es stellt sich nun die Frage, ob entsprechende Regelungen auch im Rechtskreis des SGB VIII erforderlich sind. Dies gilt es in einer möglichen 2. Phase zu bedenken. Es sollen möglichst ohne zusätzliche Antragstellungen gegebene Möglichkeiten auch im Homeschooling genutzt werden.

 

Herr Schmidt sagt zu, das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen, aber es gilt auch die Corona-Schutzregeln zu beachten.

 

Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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