15.06.2020 - 7 Breitbandausbau in Oberhausen - Umsetzung des N...

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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Anlage 1 vertrauliche Daten im Sinne des § 10 Abs. 2 Zif. 1 der GeschO enthalte, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich sei. Aus diesem Grunde sei diese Anlage nichtöffentlich.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Tüzün, Stadtv. Große Brömer, OB Schranz und Beig. Jehn.

 

Stadtv. Große Brömer bittet bis zur Ratssitzung um einen Sachstand über die digitale Ausstattung an den Schulen und um einen Zeitplan, wann welche Schule an das Glasfasernetz angeschlossen werde.

OB Schranz avisiert, eine Darstellung zum aktuellen Sachstand der Versorgung von Schulen, wenn möglich, bis zur Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - berät die Drucksache B/16/5751-01 ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage