04.06.2020 - 3.1 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst ohne Wortmeldung einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, eine Teilfläche aus dem Flurstück Gemarkung Sterkrade Nord, Flur 8, Flurstück 837 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 nach Ablauf von 3 Monaten nach ortsüblicher Bekanntmachung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen, da diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die einzuziehende Fläche aus dem Grundstück Gemarkung Sterkrade Nord, Flur 8, Flurstück 837 ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) zeichnerisch dargestellt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Fläche einzuziehen, falls fristgerechte Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage