04.06.2020 - 3.1 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Petra Arntzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst ohne Wortmeldung einstimmig folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag
Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, eine Teilfläche aus dem Flurstück Gemarkung Sterkrade Nord, Flur 8, Flurstück 837 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 nach Ablauf von 3 Monaten nach ortsüblicher Bekanntmachung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen, da diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die einzuziehende Fläche aus dem Grundstück Gemarkung Sterkrade Nord, Flur 8, Flurstück 837 ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) zeichnerisch dargestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Fläche einzuziehen, falls fristgerechte Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38 kB
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