03.06.2020 - 18 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Kulturausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW vom 31.03.2020.
Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Manfred Flore gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW folgende Entscheidung
Der Kunstverein Oberhausen e.V,. erhält einen Zuschuss für die Durchführung des Kunstsommers 2020 in Höhe von 3.000,-- EUR.
Finanzmittel stehen in entsprechender Höhe bei Produkt 040703 - musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 - Kulturbüro- Sachkonto 531823 -Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche- zur Verfügung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,2 kB
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