26.05.2020 - 3.1 Antrag der Fraktion DIE LINKE.LISTE gem. § 4 de...

Beschluss:
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Beratung

Herr Driever geht kurz auf den Hintergrund des Antrags ein, demnach wird durch die Stadt Oberhausen der vorgeschriebene Klassenfrequenzrichtwert, die zulässige Höchstgrenze nicht eingehalten.

 

Frau Dr. Jordan-Ecker stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen, wonach der Richtwert 29 SuS und im gemeinsamen Lernen 27 SuS beträgt, dar. Diese Richtwerte werden von der Stadt Oberhausen berücksichtigt.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5412&TOLFDNR=141719&selfaction=print