17.02.2020 - 18.9 Resolution der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frak...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18.9
- Sitzung:
-
43. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.02.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung auf, die Finanzierung der Arbeitslosenzentren über das Jahr 2020 hinaus dauerhaft sicherzustellen. Außerdem muss die Arbeit der Erwerbslosenberatungsstelle Start e.V. als Minimalanforderung im bisherigen Maße abgesichert werden. Statt der angekündigten Streichung der Zuschüsse bedarf es einer stärkeren Förderung von Arbeitslosenzentren, aber auch der Erwerbslosenberatungsstelle, um die notwendige Unterstützung und Beratung von Arbeitslosen in Oberhausen sicherzustellen.
NRW Arbeits- und Sozialminister Laumann kündigte an, die Förderung der Arbeitslosenzentren ab 2021 einzustellen. Die Oberhausener Arbeitslosenzentren der Ruhrwerkstatt und von Kontakt e.V. (des Arbeitslosenzentrums Café Komm) stellten überzeugend dar, dass sie ohne die dürftigen Zuschüsse des Landes ihre unerlässliche Arbeit für die Betroffenen einstellen müssen. Damit würden notwendige Angebote insbesondere für Langzeitarbeitslose wegfallen, die den Betroffenen nicht zuletzt erst eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Die Erwerbslosenberatungsstelle machte zudem deutlich, dass sie wegen ihrer finanziellen und somit personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die teils niedrigschwelligen Angebote der Arbeitslosenzentren aufzufangen. Umgekehrt fangen die Arbeitslosenzentren vor Ort zahlreiche Beratungen auf, obwohl dies nicht zu ihren Kernaufgaben gehört, da die Erwerbslosenberatungsstelle der Starthilfe e.V. aufgrund der hohen Fallzahlen - als einzige geförderte Beratungsstelle in Oberhausen - nicht in der Lage ist, den Bedarf abzudecken.
Statt Streichung der Mittel ist somit eine Ausweitung sowie eine Garantie des Fortbestands erweiterter Angebote nötig. Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstelle können nur so wichtige Beiträge zur Schaffung sozialer Teilhabe und zur Nutzung der Chancen des sozialen Arbeitsmarktes leisten."
