17.02.2020 - 18.1 Antrag gemäß § 27 Abs. 8 GO NRW hier: Probleme ...

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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass seitens des Integrationsrates angeregt wurde, den Beratungsgegenstand wie folgt zu konkretisieren: „Antrag des Integrationsrates der Stadt Oberhausen gemäß § 27 Abs. 8 GO NRW“.

Frau Erdas teilt mit, dass Einbürgerungen im besonderen Interesse der Landesregierung liegen. Die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit sei nicht nur ein formeller, sondern auch vor allem ein emotionaler Akt für die Betroffenen. Die anhaltenden Probleme äußern sich dahingehend, dass die Bürgerinnen und Bürger mehrere Monate auf einen Termin zu einem Erstgespräch warten müssten. Darauf weise der Integrationsrat seit September 2018 hin und erkenne die bisherigen Bemühungen der Verwaltung an. Da die Motivation der Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft zur Erlangung der Einbürgerung offenkundig sinke, sei die eindringliche Bitte an den Rat, Anreize zu schaffen.

Beig. Jehn bestätigt, dass die Wartezeiten bis zu drei Monate betragen, um in ein Beratungsverfahren einsteigen zu können. Auch, dass die Situation in Nachbarstädten extremer sei, könne die Verwaltung nicht zufriedenstellen. Man werde versuchen, die Abläufe durch Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation zu verbessern. Frau Stadtv. Bongers bittet darum, dass eine Vorlage für den nächsten Beratungsgang unter Einbindung der Fachausschüsse zwecks Absprache des weiteren Verfahrens auf den Weg gebracht wird. Beig. Jehn sagt dies zu.

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Beschluss

Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung erstellt eine Vorlage für den nächsten Beratungsgang unter Berücksichtigung der Fachausschüssen und des Rates, um das weitere Verfahren abzustimmen.