17.02.2020 - 16.2 Bebauungsplan Nr. 724 - Dorstener Straße / Stei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung

 

a) die Stellungnahme zu IV.A 2 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und ihr in Teilen stattzugeben;

 

b) die Stellungnahmen zu IV.A 1 und 3 - 7 sowie zu IV. B 1 - 4 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

)          den Bebauungsplan Nr. 724 - Dorstener Straße / Steinstraße - in der Fassung vom 02.08.2019 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV.NRW.2019, S. 202).

 

)          die dem Bebauungsplan Nr. 724 beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung der Fortschreibung vom 08.01.2020 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634)."

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Anlagen zur Vorlage