17.02.2020 - 16.1 Bebauungsplan Nr. 543 - Hessenstraße -Beschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 543 - Hessenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weiterzuführen (siehe Punkt V).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

2.      Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 543 - Hessenstraße - vom 05.11.2019 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

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Anlagen zur Vorlage