12.02.2020 - 2.2 Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 12.02.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Willing-Spielmann hebt positiv hervor, dass die Landeszuschüsse deutlich gestiegen sind.
Durch Herrn Real wird die Frage aufgeworfen, ob nicht auch ein Beschluss hinsichtlich der Anerkennung einer plus-KiTa gefasst werden muss.
Herr Schmidt regt daher an, in dem Beschlussvorschlag Bezug auf die Anlage I zu nehmen. Der Beschlussvorschlag soll wie folgt abgeändert werden:
Der Rat beschließt gem. Anlage I …
Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss berät den wie folgt geänderten Beschlussvorschlag einstimmig positiv vor:
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt gem. Anlage 1
I. die von der Verwaltung entwickelten Kriterien zur Verteilung der Zuschüsse nach
§ 45 KiBiz GesE im Sinne des § 44 KiBiz GesE.
II. die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel nach §44 Kibiz GesE an die Träger
der anerkannten plusKITAs weiter zu leiten.
Durch die erhöhten Auszahlungen an die freien Träger von plusKITA-Einrichtungen ergibt sich im Haushaltsjahr 2020 ein Mehraufwand in Höhe von 46.100 EUR unter dem Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche.
Deckungsvorschlag:
Dem Mehraufwand stehen im Haushalt 2020 entsprechende Mehrträge in gleicher Höhe beim Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart 414200 - Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden entgegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 kB
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