12.02.2020 - 2.1 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Willing-Spielmann wertet die Entlastung der freien Träger positiv. Da die Entlastung jedoch nur bis zum Inkrafttreten der Gesetznovelle vorgesehen ist, fragt sie, wie sich die Verwaltung der Zukunft stellt.

 

Herr Schmidt erwidert, dass derzeit eine Auskömmlichkeit des KiBiZ nicht abzusehen ist. Seitens der Verwaltung besteht die Bereitschaft einer weiteren Unterstützung, wenn eine Finanzierungslücke nachvollziehbar dargestellt wird. Die Verwaltung sei bemüht, bis zu den Osterferien eine größere Klarheit zu erhalten.

 

Auf eine direkte Frage von Herrn Real an Herrn Lösken führt dieser aus, dass wohl erst in zwei Jahren eine tatsächliche Finanzierungslücke seriös beziffert werden kann. Durch die Reform des KiBiZ werden die Träger zwar umfänglicher finanziert, es sei aber nicht auskömmlich, wenn die Möglichkeiten des Gesetzes zur Gänze ausgeschöpft werden.

 

Frau Minor unterstützt die Aussagen von Herrn Lösken und meldet gleichzeitig Gesprächsbedarf an.

 

Frau Boos sieht Besserungen in der Gesetzesnovelle. Es sei absehbar, dass der kommunale Zuschuss in der Zukunft abgesenkt werden könne.

 

Frau Willing-Spielmann regt an, nach einem Jahr einen Zwischenstand zu geben, wie sich das KiBiZ in der Praxis auswirkt.

 

 

 

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Beschluss

Die Vorlage wird sodann vom Jugendhilfeausschuss einstimmig positiv vorberaten.

 

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