29.01.2020 - 3.1 Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 2 der Ge...

Beschluss:
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Beratung

Herr Telli ergänzt zu dem Antrag der SPD-Fraktion, dass er die Entscheidung des Landes, die Fördergelder zu streichen, nicht teilt.

 

Herr Motschull erläutert, dass die Arbeitslosenzentren weder bei der Agentur für Arbeit noch bei der Verwaltung angesiedelt sind und daher Vertreter der betroffenen Arbeitslosenzentren (Kontakt e.V. sowie Ruhrwerkstatt) zum Sozialausschuss eingeladen wurden.

 

Herr Langnese (Ruhrwerkstatt) erläutert den Aufbau. Danach wird die Beratung von arbeitslosen Menschen in der Erwerbslosenberatungsstelle Starthilfe e.V. im Zentrum Altenberg durchgeführt. Hierfür werden Gelder in Form einer Festfinanzierung von der EU zur Verfügung gestellt (Europäischer Sozialfonds ESF).

Bei den zwei betroffenen Arbeitslosenzentren handelt es sich um Begegnungsstätten, die niederschwellige Beratung anbieten und nunmehr aufgrund der Streichung der Fördergelder vom Land geschlossen werden müssen.

 

Herr Cotta von der Ruhrwerkstatt führt aus, dass im Rahmen der niederschwelligen Beratung in 2019 240 Personen beraten wurden. Hierzu wurden Kontakte zu Schnittstellen, wie dem Jobcenter, dem Flüchtlingsbereich, der Schuldnerberatung etc. aufgenommen. Die Personen erhalten Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen auf ALG I oder ALG II, ebenso erhalten die Personen Hilfe bei der Erstellung eines Widerspruchs und vieles mehr.

Obwohl die Arbeitslosenzahlen zurückgegangen sind, ist der Beratungsbedarf gestiegen.

 

Herr Könemann vom Arbeitslosenzentrum Kontakt e.V. ergänzt, dass neben der oftmals schwierigen Beratung der Personen, die sich in prekären Lebenssituationen befinden, ebenso Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird. Kontakt e.V. steht u.a. in Kooperation mit dem Caritasverband, den Schuldnerberatungen und mit der Kurbel.

Für die Beratung steht bei Kontakt e.V. lediglich 1 Berater zur Verfügung. Ohne die Landesmittel wäre eine Weiterführung der Beratung nicht möglich.

Herr Könemann sieht das Zentrum als Anlaufpunkt im Quartier und die Beratung als Basis des Zentrums. Ohne die Förderung würde die Basis des Zentrums schließen müssen und somit das gesamte Konzept wegbrechen.

 

Herr Langnese wünscht sich ein Signal in Richtung des Landes. Oberhausen gehört zu den 5 Regionen im Ruhrgebiet mit der höchsten Langzeitarbeitslosigkeit, außerdem ist das Aufgabengebiet um die Beratung und Begleitung von Flüchtlingen gestiegen.

Herr Langnese weist darauf hin, dass in Oberhausen nur eine Stelle in der Erwerbslosenberatungsstelle der Starthilfe e.V. gefördert wird.

 

Herr Telli regt an, eine gemeinsame Resolution vorzubereiten, die auch die Erwerbslosenberatungsstelle berücksichtigt.

 

Herr Runkler teilt mit, dass in Oberhausen, in Anlehnung an die Stadt Essen, 2 Erwerbslosenberaterstellen erforderlich wären.

 

Frau Willing-Spielmann fragt nach, wieviel Beratungen in den jeweiligen Zentren durchgeführt werden.

 

Herr Langnese erklärt, dass in den Arbeitslosenzentren jährlich ca. 240 bis 300 Beratungen je Zentrum durchgeführt werden, während in der Erwerbslosenberatungsstelle ca. 750 bis 800 Beratungen durgeführt werden.

Obwohl in den letzten Jahren in NRW die Arbeitslosenquote gesunken ist, ist die Zahl der Ratsuchenden in NRW in 2 Jahren (2017 und 2018) um 6,8 Prozent von 31.464 auf 33.596 gestiegen. Auch die Beratungskontakte sind in der Zeit um 11,5 Prozent, von 69.794 auf 77.797 gestiegen.

 

Herr Tscharke bittet darum, die Resolution noch zurückzustellen, da das Vorhaben der Landesregierung noch nicht abschließend beschlossen wurde.

 

Herr Telli sowie auch Frau Hansen halten die Resolution zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für erforderlich, um einem Beschluss zur Streichung der Fördergelder entgegenzuwirken.

 

Frau Willing-Spielmann stellt Einverständnis zur gemeinsamen Resolution für die kommende Ratssitzung unter der Voraussetzung fest, dass sowohl eine Prüfung der ESF-Mittel erfolgt als auch zwischenzeitliche Ergebnisse zu Entscheidungen des Landes Berücksichtigung finden.

 

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