29.01.2020 - 2.1 Umsetzung des Teilhabechancengesetz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Güldenzopf erläutert, dass die Vorlage das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, den städtischen Töchtern sowie dem Personalbereich darstellt.

 

Herr Kawicki ergänzt, dass die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes seit 2019 eine erfreuliche Entwicklung genommen hat. Nunmehr wurden 78 Stellen eingerichtet, von denen 32 besetzt wurden. In der Kernverwaltung wurden bisher 6 Stellen besetzt, 6 weitere Stellen werden im Februar 2020 besetzt. Der Auftrag der Politik, mindestens 100 Stellen im Konzern Stadt einzurichten, wird mit 2 Stellen überschritten werden.

 

Herr Telli signalisiert seine Zustimmung zur Vorlage, da der politische Auftrag aus April 2019 zum größten Teil erfüllt ist. Eine kommunale Koordinierungsstelle wurde eingerichtet, ebenso begrüßt er die nunmehr gute Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Stadtverwaltung.

 

Herr Tscharke signalisiert ebenfalls seine Zustimmung zu der Vorlage und ist erfreut über das bis heute erzielte Ergebnis, bittet in Zukunft entstehende Problematiken weiterhin gemeinsam zu lösen.

 

Auf die Frage von Herrn Runkler zur Besetzung von Stellen bei der OGM erklärt Herr Kawicki, dass 20 Stellen im Grünbereich und im Haustechnischen Dienst eingerichtet wurden.

 

Frau Walther verweist darauf, dass andere Städte im interkommunalen Vergleich durchaus bessere Ergebnisse erzielt hätten, was Herr Motschull zum einen damit begründet, dass viele Städte bestehende Arbeitsprogramme umgewandelt und nicht zusätzliche neue Stellen in diesem Programm geschaffen hätten. Zum anderen begründet er, dass bei einer möglichen Beschäftigungsdauer von 1 bis 5 Jahren Nachbarstädte aufgrund der 100 prozentigen Finanzierung von 2 Jahren durch den Bund (mit anschließender Reduzierung der Finanzierung von je 10 % pro Jahr) oftmals eine Beschäftigung von nur 2 Jahren angestrebt hätten. Die Stadt Oberhausen ist jedoch primär um Langzeitbeschäftigung für 5 Jahre bestrebt.

 

Weiterhin fragt Frau Walther, ob die Langzeitarbeitslosen auch nach der Einstellung begleitet werden. Herr Weinand erläutert, dass hierfür 8 Mitarbeiter, die für die Integration zuständig sind, zur Verfügung stehen. Außerdem wurden 5 Personen für ein Coaching nach der Arbeitsaufnahme eingekauft.

 

Herr Güldenzopf erläutert, dass alle Langzeitarbeitslosen sowohl im eben erläuterten Programm des § 16 i des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch im Programm des § 16 e SGB II in längerfristige Arbeit vermittelt werden sollen.

 

Herr Telli teilt mit, dass er nach anfänglicher Kritik nunmehr die Bemühungen und die Fortschritte des Konzerns Stadt honoriert.

 

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