23.01.2020 - 3.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung

Beschluss:
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Beratung

Herr Schmidt erläutert den Stand der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung. Nach seinem Gespräch bei der Bezirksregierung Düsseldorf, sind neue Aufträge abzuarbeiten. Die Zahlen zur Schulentwicklungsplanung sind zu aktualisieren. Es folgt dann eine zeitnahe anlassbezogene Schulträgerberatung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Von Seiten der CDU kommt der Hinweis, dass das Thema „Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung/Neue Schule“ schon seit 2 Jahren in unterschiedlicher Form diskutiert wird und noch immer keine Entscheidungsgrundlage vorliegt.

 

Von Seiten der SPD, Frau Oberste-Kleinbeck, wird darauf hingewiesen, dass belastbare Zahlen für die Entscheidung vorliegen müssen, damit man über eine Vorlage zu dieser Thematik abstimmen kann.

 

Die Linke Liste hat die Bezirksregierung Düsseldorf angeschrieben mit Fragestellungen zur Schulentwicklung in Oberhausen. Die Bezirksregierung Düsseldorf verweist in ihrem Antwortschreiben auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NRW) festgelegt sind. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt gemäß § 6 Abs. 5 Ziff. 1 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW 28, bzw. abweichend hiervon 27 in den Klassen 5 bis 9. Es gilt eine generelle Bandbreite von 26 bis 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, in den Klassen 5 bis 9 von 25 bis 29.

 

Um eine neue 4-zügige Gesamtschule zu errichten, müssen 100 Anmeldungen erfolgen. Des Weiteren ist eine Prognose für 5 Jahre zu erstellen.

 

Herr Schmidt kündigt, trotz der vielfältigen Prüfaufträge, welche durch den Bereich Schule, dem Strategischen Immobilienmanagement und der OGM erfolgen müssen, für den Schulausschuss im März 2020 eine entsprechende Vorlage an.

 

Die Mitteilung wird ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen.