28.11.2019 - 4 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
25. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Zusätze:
- -Beschlussvorlage-
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
Beratung
Frau Kortenbach (Evonik) entschuldigt sich zunächst für die Versäumnisse in Verbindung mit der Antragstellung sowie die verspätete Beteiligung des Naturschutzbeirates und der Unteren Naturschutzbehörde. Sie sagt zu, dass für zukünftige Vorhaben rechtszeitig Anträge eingereicht werden.
Anschließend stellen Frau Kortenbach, Herr Niewerde (Evonik) und Herr Dr. Schönert (Büro Planung und Landschaft) die Maßnahme in einer kurzen Präsentation vor. Das vorhandene Schalthaus soll durch ein modernes, den aktuellen Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen angepasstes EMR-Schalthaus (EMR: Elektro-, Mess- und Regeltechnik) ersetzt werden. Für den Abtransport der alten Anlage und die Aufstellung des neuen Schalthauses wurde bereits im Oktober eine temporäre Baustraße errichtet. Hierzu mussten 2 Bäume gefällt und mehrere Gehölze aufgeastet werden.
Herr Dr. Schönert erläutert in diesem Zusammenhang die artenschutzrechtlichen Belange. Nester bzw. Hinweise auf Fledermäuse wurden nicht vorgefunden, so dass keine Verbotstatbestände betroffen waren. Dauerhafte Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen durch die geplante Maßnahme nicht. Die in Anspruch genommenen Flächen werden abschließend vollständig wiederhergestellt.
Herr Grumpe verweist auf den vorliegenden Bericht. Danach wurden auf der Trassenachse nicht nur 2 Bäume, sondern insgesamt 4 Bäume gefällt. Herr Dr. Schönert ergänzt, dass es sich bei den im Bericht genannten 4 Exemplaren um Bäume im bestehenden Schutzstreifen handelte, die im Wege der Trassenpflege entfernt werden mussten.
Frau Schiemanowski bittet zukünftig keine Maßnahmen mehr ohne Genehmigung durchzuführen und die zuständigen Stellen frühzeitig zu beteiligen. Auf Nachfrage erklärt Frau Kortenbach, dass nach etwa 20 bis 30 Jahren Betriebsdauer das Schalthaus wieder erneuert werden muss.
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für die Erneuerung des EMR-Schalthauses mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,8 MB
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2
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öffentlich
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525,8 kB
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