07.02.2019 - 3.4 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Wunsch von Herrn Ingendoh erläutert Frau Janclas grundsätzlich und ausführlich ein Entwidmungsverfahren. Herr Ingendoh schlägt vor, dass zukünftig als Anlage nähere Erläuterungen für bestimmte Verwaltungsverfahren zum besseren Verständnis einer Vorlage beigefügt werden.

 

Herr Nowak erläutert auch noch einmal mit seinen Worten das Entwidmungsverfahren.

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt, eine Teilfläche von ca. 358 qm - vorbehaltlich der Vermessung - aus dem Flurstück Gemarkung Sterkrade, Flur 28, Flurstück 669 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 nach Ablauf von 3 Monaten nach ortsüblicher Bekanntmachung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen, da für die Einziehung überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Die einzuziehende Fläche aus dem Grundstück Gemarkung Sterkrade, Flur 28, Flurstück 669 ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) zeichnerisch dargestellt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Fläche einzuziehen, falls fristgerechte Einwendungen hiergegen nicht erhoben werden.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4946&TOLFDNR=130127&selfaction=print