18.02.2019 - 4 Große Anfrage „zum Offenen Ganztag an Grundschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
35. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 18.02.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Stadtv. Koch begründet den Antrag seiner Fraktion mit der Sorge um den Zustand der Schulen und der Umsetzung des Lernens in Zeiten von Haushaltssanierungsmaßnahmen. Von der „Hardware“ über das Bildungskonzept, die Fachausbildung und Einstellung fachlich ausgebildeter Erzieher/innen bis zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wird überall gekürzt.
Bei den Antworten fällt auf, dass es ein „Rahmenkonzept“ aus Kostengründen nicht gibt und damit nicht das Personal, das der vom Qualitätszirkel beauftragte Kreis aufgrund anerkannter Vorgaben gefordert hat.
Er fordert den Rat auf, das seit 2016 vorliegende Rahmenkonzept umgehend zu verabschieden.
Die Antworten zu der Großen Anfrage verdeutlichen, dass der praktizierte Offene Ganztag nichts mit einer dynamischen und vorwärtsschreitenden Bildung zu tun hat.
Deshalb fordert die LINKE.LISTE Fraktion den gebundenen Ganztag. Dieses System wird auskömmlich mit Landesmitteln finanziert. Damit können die erforderlichen Fachkräfte fest eingestellt und gut bezahlt werden und jedes Kind hat so die Chance auf gleiche Bildung. Es ist ein forderndes, fortschrittliches Konzept, das für die Zukunft einiges zu bieten hat.
Frau Beig. Münich führt aus, dass man die Oberhausener Offenen Ganztagsgrundschulen hinsichtlich ihrer Akzeptanz und Nachfrage als Erfolgsmodell bezeichnet. Im gesamtstädtischen Durchschnitt nehmen heute 67 % der Schülerinnen und Schüler am Offenen Ganztag teil. Bei Einführung im Jahr 2003 ist der Gesetzgeber von einem Bedarf in Höhe von 25 % ausgegangen. In Oberhausen wurde der Offene Ganztag im Gegensatz zu vielen anderen Städten in NRW von Beginn an flächendeckend an allen Grundschulen eingeführt. Aufgrund der Haushaltslage konnte die Stadt nicht selbst Anbieterin des Offenen Ganztags sein. In dieser Zeit ist der Verein zur Betreuung von Schulkindern e. V. gegründet worden. Deutlich geworden ist, dass die Raumsituation von 2003 nicht mehr den heutigen Erfordernissen entspricht. Das Thema Qualität darf neben der Quantität nicht aus den Augen verloren werden. Im Jahr 2014 wurde der Qualitätszirkel OGS durch Beschluss im Schulausschuss eingeführt. Wesentliche Bausteine mit finanziellen Auswirkungen wie z. B. die Baustandards und die Elternbeitragssatzung hat der Rat seitdem Schritt für Schritt beschlossen. Ein guter Offener Ganztag hängt nicht nur vom Geld ab. Jedoch ohne weitere Finanzmittel sind Qualitätssteigerungen, wie sie der Qualitätszirkel beschreibt, nicht möglich.
Frau Stadtv. Oberste-Kleinbeck weist darauf hin, dass es keine Aufnahmebeschränkungen für den Offenen Ganztag gibt, sodass jede(r) Schüler(in) einen Platz erhält. Die OGS wird finanziert aus Elternbeiträgen, Landeszuweisungen und Fördersätzen. Die Stadt übernimmt den Ausgleich für die fehlenden Elternbeiträge, damit die Teilnahme nicht am Geld der Eltern scheitern soll. Was die generelle Raumsituation betrifft, wird es Mitte des Jahres die erforderlichen Informationen geben. Was die personelle Ausstattung anbelangt, so zeigen die Antworten: Das Personal ist tariflich bezahlt, ist geschult, wird fortgebildet und ist zum größten Teil unbefristet beschäftigt. Die wesentliche Zufriedenheit der Eltern zeigt sich an der großen Annahme des Angebots.
Frau Stadtv. Hausmann-Peters zeigt auf, dass die Anfrage und deren Beantwortung einen guten Überblick darüber geben, an welchen Stellen es positive, negative und besorgniserregende Entwicklungen gibt. Der stetige Anstieg der Anmeldezahlen gehört zu den positiven Signalen, weil er zeigt, dass die OGS in Oberhausen angenommen wird. Andererseits ist der Anstieg auch mit Sorge zu betrachten, schaut man auf die Rahmenbedingungen und die damit verbundene Frage der Möglichkeiten einer angemessenen Betreuung und Förderung. Die Tatsache, dass in Oberhausen alle Kinder einen Platz im Offenen Ganztag bekommen, hat durchaus Vorteile, aber auch Nachteile. Eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit ist durchaus von Vorteil, der Schulträger steht andrerseits vor der großen Aufgabe, die OGS an die steigende Schülerzahl anzupassen. Hier besteht ein Nachholbedarf, bei dem die Leidtragenden die Mitarbeiter und die Kinder sind.
Für Frau Stadtv. Gödderz sind Ganztagsschulen Orte gemeinsamen Aufwachsens und gemeinsamen Lernens, der Begegnung und der Integration im Stadtteil und der Gemeinde. Der Ganztag hat zwei zentrale Aufgaben: Er ist ein maßgeblicher Beitrag zu Bildungsgerechtigkeit und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein entscheidender Faktor. Positiv zu bewerten ist, dass jedes Kind, das angemeldet ist, auch angenommen wird. Je mehr Kinder am Ganztag teilnehmen, umso eher entstehen Ganztagszüge und Ganztagsklassen, so dass ein strukturierter Offener Ganztag die Vorteile offener und gebundener Formen des Ganztags in sich vereinigen kann. Allerdings sei man in Oberhausen noch nicht soweit.
Besonders herausheben möchte sie, dass eine abdeckende pädagogische Schulung des Personals noch nicht erreicht wurde. Umso wichtiger ist, dass ein Rahmenkonzept zumindest eine Basisqualifikation verbindlich vorsieht. Weiterhin zu nennen ist die Raumsituation, die Ernährung und das Streben nach Beitragsfreiheit.
Frau Stadtv. Boos stellt fest, dass die OGS einvernehmlich als eine sinnvolle Einrichtung gesehen wird, die es zu verbessern gilt. Wichtig ist für sie das Thema Flexibilität zu thematisieren. Den gebundenen Ganztag hält sie nicht für den richtigen Weg. Wünschenswert wäre noch eine Konkretisierung durch die Einbindung der Inklusion.
Stadtv. Bruckhoff macht deutlich, dass nur 57 % der Kinder von einkommensschwachen Familien die OGS besuchen, obwohl diese für Kinder von Eltern mit einem Einkommen von bis zu 20.000,- € kostenfrei ist. Das Ziel, Familien aus bildungs- und einkommensschwachen Familien verstärkt anzusprechen, wurde nicht erreicht. In der qualitativen Weiterentwicklung sieht er einen erhöhten Handlungsbedarf und fordert deshalb die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung des Schlüssels von 0,2 Lehrerstellen für 25 Kinder, pädagogisch und fachlich kundiges Personal, genügend Räumlichkeiten, intensive Zusammenarbeit mit den außerschulischen Kooperationspartnern, Differenzierungs- und Ruheräume, Abdeckung der Kernzeiten, verlässliche Regelungen für die Ferienzeiten etc.
Frau Stadtv. Walther fragt sich, wie es in einem Bereich, bei dem es um Kinder geht, sein kann, den Mindestlohn in Frage zu stellen. Sie macht das an der Aussage auf Seite 8 Buchstabe b) in Verbindung mit d) fest, wo es heißt, dass bei allen Beschäftigen der Kürzungsfaktor von 15 % zu berücksichtigen sei und damit der Stundenlohn teilweise unter dem Mindestlohn liegt.
Stadtv. Karschti nimmt Bezug auf das Thema Evaluation und zeigt auf, dass eine solche schon lange nicht mehr stattgefunden hat. Er wirbt dafür, das schnellstmöglich zu ändern. Auch die Raumsituation muss intensiver nach vorne gebracht werden.
OB Schranz merkt zu der Aussage von Frau Walther an, dass die Kürzung des Stundenlohns nicht korrekt interpretiert wurde. Unberücksichtigt bleibt nur die Ferienzeit.
Frau Beig. Münich teilt ergänzend mit, dass es sich hier um eine Aussage des Vereins zur Betreuung von Schulkindern e. V. handelt. Das gilt nicht für die anderen Träger.
