18.02.2019 - 18 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
35. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 18.02.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Nowak hinterfragt, wie es zu einem derart hohen Postaufwand kommen konnte.
1. Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass es sich um Bußgeldbescheide handelt, die nicht mehr durch die OGM-eigene Druckerei, sondern einem Dritten gedruckt werden. Ein Bußgeldbescheid erwirtschaftet Erträge. Sofern mehr Bescheide versandt werden, als geplant, muss der Aufwand üpl. bereitgestellt werden.
Stadtv. Nowak kann sich nicht vorstellen, dass der Druck eines Bußgeldbescheides so teuer sein kann.
Beig. Motschull erläutert, dass der Vorgang aus dem Bußgeldbescheid, der Postzustellungsurkunde, dem Zahlungsformular und entsprechenden Briefumschlag besteht. Ein Muster wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat sowie der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 35.660,00 € im NKF- Haushalt 2018 beim Auftrag 460001110102 - Ordnungswidrigkeiten, Sachkonto 543115 - Fremdleistungen (FL) Postaufwendungen Bereich 4-6/Recht zu.
Deckungsvorschlag:
Die Einsparung der Mehraufwendungen im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP- Maßnahme 135 D wird angestrebt, jedoch kann zum aktuellen Zeitpunkt die Umsetzbarkeit nicht abschließend verbindlich beurteilt werden."
