18.02.2019 - 29.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27- Brammen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karacelik macht deutlich, dass schon jetzt der Verkehr rund um das Centro regelmäßig zusammenbricht und die Innenstadt immer mehr verödet. Die Ansiedlung von Decathlon bringt diesen Zustand nicht in eine positive Richtung.

Frau Stadtv. Wittmann würde sich auch mehr Steuerungsmöglichkeiten wünschen.

OB Schranz zeigt auf, dass man unterschiedlicher Auffassung sein kann. Nicht außer Acht gelassen werden sollte dabei allerdings, dass die Neue Mitte das größte urbane Entertainment-Center Europas ist. Es hat Wertschöpfung nach Oberhausen gebracht und ist weiter bestrebt, diese zu erhalten und auszubauen. Der Verkehrsfluss ist und wird ein Thema bleiben und unterliegt der gutachterlichen Betrachtung.

Stadtv. Blanke hält es für ein wichtiges Ziel, den Individualverkehr so weit wie möglich zu verringern. Da sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dazu beitragen, dass die Menschen intelligent dahin kommen können, wo sie hinwollen.

OB Schranz teilt die Ausführungen seines Vorredners, denn zu einer verkehrlichen Entwicklung gehören nicht nur der Individualverkehr, sondern auch der Schienenverkehr und der ÖPNV.

Stadtv. Karschti sieht in der nach seiner Auffassung zu zaghaften Entwicklung der Verkehrsplanung viel Nachholbedarf.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Stadtverordneten Frau Walther folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung,

 

a) die Stellungnahmen zu VII.A.3, A.5, A.7, A.8, A.9, A.16 und A.19 sowie VII.B.3, B.4, B.6, B.7, B.8 und B.14 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen;

 

b) die Niederschrift der Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 17.10.2017 (Stellungnahme VII.A.18) und die darin enthaltenen Abwägungsvorschläge insgesamt zur Kenntnis zu nehmen;

 

c) die Stellungnahmen zu VII.A.1, A.4 und A.21 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und ihnen in Teilen zu folgen;

 

d) die Stellungnahmen zu VII.A.6, A.10, A.11, A.13, A.14, A.15, A.17 und A.20 sowie VII.B.1, B.5, B.10 und B.11 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und ihnen in Teilen nicht zu folgen

 

e) die Stellungnahmen zu VII.A.2 und A.12 sowie VII.B.2, B.9, B.12 und B.13 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und ihnen in Teilen zu folgen sowie in Teilen nicht zu folgen

 

Gesetzliche Grundlage: § 1 Abs. 7; § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

)          den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 - Brammenring - in der Fassung vom 22.05.2018 einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung der Fortschreibung vom 18.12.2018 (jeweils in verkleinerter Fassung als Anlage 1 beigefügt) als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634); § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV.NRW.2018, S.  <https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=6&l_id=10882&val=10882&seite=90&sg=0&menu=1>738).

 

)          die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 - Brammenring - beigefügte Begründung (Anlage 4.1) mitsamt des der Begründung als Anlage angefügten Umweltberichts (Anlage 4.8) jeweils in der Fassung der Fortschreibung vom 18.12.2018 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4944&TOLFDNR=130422&selfaction=print