18.02.2019 - 31.5 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft den Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 31.5.1 zur gemeinsamen Beratung mit dem Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 31.5 auf.

Er weist darauf hin, dass beide Anträge im Wesentlichen das Gleiche wollen, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe jedoch in die Organisationshoheit der Verwaltung fällt und schlägt diesbezüglich vor, diesen Passus aus dem SPD-Änderungsantrag zu streichen. Die beiden Antragsteller signalisieren Zustimmung. OB Schranz lässt sodann über die so geänderte Fassung abstimmen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der SPD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

 

1. die bisherige Abrufungsquote von BuT-Mitteln in Oberhausen zu eruieren. Die sechs verschiedenen Arten der Leistungen nach § 28 SGB II (z.B. Schulgeld, Klassenfahrten, etc.) sind getrennt voneinander zu betrachten und die Abrufung gesondert zu ermitteln. Der Rat ist über die Ergebnisse zu informieren.

 

2. auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse, unter Beteiligung der Stadtverwaltung und der betroffenen Träger, ein Konzept zur Steigerung des Mittelabrufes zu entwickeln. Bei einer möglichen Konzeptentwicklung sind die Maßnahmen und Instrumente anderer Städte, die deutlich höhere Abrufquoten aufweisen können, zu berücksichtigen. Außerdem sollten vorab eine Prüfung der personellen und technischen Voraussetzungen und eine Berechnung der entstehenden Kosten erfolgen.

Eine zeitnahe Umsetzung der ausgearbeiteten Maßnahmen wird bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 erwartet.

 

3. eine Statistik über die verschiedenen Leistungen und Abrufquoten zu führen und eine jährliche Berichterstattung in den politischen Gremien zu präsentieren.