16.12.2019 - 37 Ergänzung Neumarkierung der Teutoburger Straße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadv. Runkler teilt mit, dass sich die FD 14/20 an der Abstimmung nicht beteiligen werde. 

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Nichtbeteiligung der Ratsgruppe FD 14/20 folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt übt sein Rückholrecht im Sinne des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung vom 19.11.2018 aus.

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Ergänzung eines Sicherheitstrennstreifens zum Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße. Hierzu ist beidseitig ein zusätzlicher Breitstrich im Abstand von 75 cm zum Radfahrstreifen zu markieren und halbseitiges Hochbordparken anzuordnen.

 

Finanzielle Mittel sind bei:

 

Auftrag 560112010104 Straßenbauprogramm Kreisstraßen

Kostenart 521144  Aufwendungen für Straßenbauprogramm

 

zur Verfügung zu stellen."

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Anlagen zur Vorlage