16.12.2019 - 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmi...

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Beratung

Nachdem sich seine Hauptwohnung nicht mehr im Gemeindegebiet der Stadt Oberhausen befindet,  hat Herr Lange-Scheffler gemäß §§ 37 Nr. 1. i.V.m. 12 Abs. 1 KWahlG NRW die Wählbarkeitskeitsvoraussetzungen und somit auch seinen Sitz im Rat der Stadt Oberhausen verloren. Nach der Reihenfolge der Reserveliste der SPD für den Rat der Stadt Oberhausen wurde Frau Anja Kösling festgestellt, die mit Datum vom 13.12.2019 das Mandat angenommen hat.

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird Frau Kösling von OB Schranz eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung Ihrer Aufgaben verpflichtet.