12.12.2019 - 2.5 Umsetzung des Förderprogramms Digitalpakt und D...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Benter erkundigt sich, nach dem Sachstand der Maßnahme Glasfaserausbau für Schulgebäude, die bereits in 2017 beschlossen wurde.

 

Frau Oberste-Kleinbeck zeigt sich glücklich über die Grundlage endlich investieren zu können. Sie bedauert, die konkrete Vorlage kritisieren zu müssen, jedoch sind für die Umsetzung die jeweiligen schulformspezifischen Anforderungen ausgewiesen. Diese sollten schulstufenspezifisch mit Ausbau und Erweiterung und nicht schulformspezifisch ausgewiesen werden.

 

Herr van Benthem führt aus, dass die Ausschreibung veröffentlicht wurde und Angebote bis zum 30.01.2020 abgegeben werden können. Angebote sind aufgrund der Komplexität der Thematik bisher nicht eingegangen.

Im Rahmen dessen wird als Anforderung „schulformspezifisch“ durch „schulstufenspezifisch“ ersetzt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Benter, warum zweieinhalb Jahre keine Bewegung in der IT Ausstattung - Glasfaserausbau - stattgefunden habe, bzw. ob Planungen für die Schulgebäude bestehen, erläutert Herr van Benthem, dass für den Ausbau des Glasfasernetzes nunmehr je Schulstandort Fördermittel von rd. 300.000,00 Euro zur Verfügung stehen, wodurch die Finanzierung der aktuell laufenden Ausschreibung für den Glasfaserausbau abgesichert wird, dies ist auch der Unterschied zu den bereits erfolgten Ausschreibungen. Bei Neu- und/oder Umbauten innerhalb der Schulen sind bereits die im Rahmen des Digitalpaktes angestrebten Standards umgesetzt worden.

Im Rahmen der Verträge mit den Hauptunternehmern zur Gebäudeunterhaltung wird geprüft, ob die dort eingebundenen Elektrofirmen für die Durchführung der geförderten Maßnahmen genutzt werden können. Mit den jetzigen Finanzmitteln stehen umfassendere Möglichkeiten des Netzausbaus zur Verfügung.

 

Die Vorlage wird einstimmig positiv vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage