11.12.2019 - 2.1 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 In der Diskussion wird allgemein die Schaffung einer Karte begrüßt, um die Hürde zur Nutzung der Leistungen von BuT durch die Berechtigten zu beseitigen und eine breitere Nutzung zu erzielen.

 

Andererseits werden von verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachfolgende  Fragen aufgeworfen:

 

 Die BuT-Leistungen, die eine Einzelne/ein Einzelner bekommen kann, sind betragsmäßig limitiert. Wie kann der Berechtigte oder ein Leistungserbringer erkennen, dass der Anspruch erschöpft ist/nicht mehr besteht/die Budgetgrenze erreicht wurde?

 

 Der Aufwand für die Leistungsberechtigten wird durch die Aushändigung der Karte deutlich reduziert. Erfolgt nun eine Verlagerung des Aufwandes für die Abrechnung auf die Leistungserbringer/innen (z.B. Vereine, freie Träger, OGS, Schulen, etc)?

 

 Wie werden die Vereine, Träger des offenen Ganztags, über die Abläufe und die von ihnen zu leistenden Tätigkeiten informiert? Wie kommen sie an ihr Geld?

 

 Einzelne Caterer im offenen Ganztag rechnen ihre Leistungen eigenständig ab. Ist hierfür eine Vorgehensweise vorstrukturiert und festgelegt?

 

 Zum Teil werden über die BuT-Mittel auch Stunden für die Lernförderung abgerechnet. Ist hierfür ein Verfahren vorgesehen?

 

Eine Beantwortung der Fragen ist in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses nicht möglich, da kein Vertreter des federführenden Bereiches anwesend ist. Herr Schmidt wird sich um eine Beantwortung der Fragen bemühen.

 

Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss einstimmig positiv vorberaten.

 

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Beschluss

Die Vorlage wird einstimmig positiv vorberaten.