10.12.2019 - 4 Prüfung einer Verlagerung des Bordellbezirks

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Seitens von Herrn Mellis wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsvorlage auch im Sozialausschuss behandelt wurde.

 

Herr Real hat Fragen zu folgenden Punkten:

 

Werden die erforderlichen Grundstücke gekauft?

Was ist unter einer eisenbahnrechtlichen Fachplanung zu verstehen?

Zeitraum eines möglichen Bebauungsplanverfahrens?

Wer ist Bauherr?

 

Herr Güldenzopf zeigt auf, dass es sich hier um ein beispielhaftes Grundstück handelt. Wie üblich bei solchen Verfahren sollte der Betreiber bzw. Bauherr animiert werden, das Grundstück auch zu erwerben. Weitere Prüfungen müssen im Prozess erfolgen

 

Herr Mollerus erläutert, dass im Rahmen einer eisenbahnrechtlichen Fachplanung eine Entbehrlichkeitsprüfung erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen einfachen formellen Akt, der auch von der Stadt Oberhausen angestoßen werden kann. Der Zeitraum für ein Bebauungsplanverfahren kann nicht eingeschätzt werden. Die Festsetzung wäre möglicherweise "Sondergebiet Bordell", über eine Ausweisung ist aber noch nicht entschieden worden.

 

Die Nachfrage von Herrn Bandel zu der Anzahl von 300 Stellplätzen beantwortet Herr Güldenzopf dahingehend, dass es sich hier um eine fiktive Zahl handelt.

 

Herr Emmerich möchte wissen, ob noch weitere Grundstücke im Stadtgebiet in Betracht kommen. Herr Güldenzopf macht deutlich, dass die weiteren Grundstücke bisher nicht geprüft wurden.

 

Aus Sicht von Herrn Axt wird das gesamte Vorhaben als überflüssig eingeschätzt, auch wenn es sich aktuell nur um eine Planung handelt.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Ohne Votum vorberaten.