09.12.2019 - 1.1 Emschergenossenschaft/ Klageverfahren

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Beig. Motschull berichtet über den vorläufigen Ausgang des Rechtsstreits. Es gehe um eine Schadensersatzforderung der Emschergenossenschaft aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung. Hintergrund sei die Frage nach der Länge von Rettungwegen beim unterirdischen Vortrieb des Abwasserkanals Emscher. Das Ergebnis der Überprüfung durch die Feuerwehren war, dass die Rettungswege für zu lang befunden wurden. Die Emschergenossenschaft sei diesen Hinweisen in Absprache mit dem Land NRW nachgekommen. Daraufhin wurden weitere Flucht- und Rettungswege geschaffen, die nach Angabe der Emschergenossenschaft Mehrkosten in Höhe von 6,4 Mio. € nach sich zogen. Das Landgericht Essen musste darüber befinden, ob ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen das Land NRW und die Städte Bottrop und Oberhausen in der genannten Höhe vorliege. In der ersten Instanz habe das Gericht die Klage vollumfänglich abgewiesen, verbunden mit dem Hinweis, dass kein Schadensersatzanspruch festgestellt werden könne. Es sei davon auszugehen, dass die Emschergenossenschaft Berufung einlegen werde.

Reduzieren

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.