05.12.2019 - 1.16 Einrichtung einer Teilzeitplanstelle "Anti-Korr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.16
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 05.12.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Stadtv. Große Brömer stellt dar, dass das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2004 eine Richtlinie zur Bekämpfung und Vermeidung von Korruption erlassen hat und es seit 2003 eine Geschäftsanweisung dazu gibt. Er fragt, warum nun eine halbe Stelle dazu geschaffen werden soll.
Herr Oberbürgermeister Schranz erläutert, dass in der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Veränderung der Aufgaben des Bereiches der Rechnungsprüfung beschlossen worden ist. So soll dem Rat in seiner nächsten Sitzung eine Modifizierung der Rechnungsprüfungsordnung vorgeschlagen werden. Diese soll unter anderem in §5 Abs. 1 Nr.11 vorsehen, dass der Rat dem Bereich Rechnungsprüfung die Wahrnehmung der Aufgaben zur Korruptionsbekämpfung überträgt. Dem soll, auch vor dem Hintergrund der aktuellen personellen Ausstattung des Bereichs Rechnungsprüfung, damit Rechnung getragen werden, dass dafür eine halbe Stelle eingerichtet wird, zumal der Bereich Rechnungsprüfung keine Möglichkeiten sieht, die Aufgaben mit den vorhandenen Planstellen bzw. dem vorhandenen Personal wahrzunehmen. Herr Oberbürgermeister Schranz betont, dass nicht etwa ein aktueller Fall von Korruption Ursache für die Erstellung dieser Vorlage ist.
