05.12.2019 - 1.5 Einrichtung von 1,5 - auf 10 Jahre befristete -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtv. Große Brömer hinterfragt, warum eine unbefristete Einstellung auf Basis einer befristeten Planstelle erfolgen soll. Des Weiteren bittet er um Erläuterung, warum die Erstellung des Landschaftsplans extern vergeben werden soll und trotzdem 1,5 Planstellen bei der Stadt eingerichtet werden sollen. Er weist darauf hin, dass der Landschaftsplan eine Pflichtaufgabe und damit eine laufende Aufgabe der Verwaltung darstellt und bittet um Darstellung, warum dafür kein Personal zur Verfügung steht.

Herr Stadtv. Karschti teilt die Analyse von Herrn Stadtv. Große Brömer und fragt, wie es sein kann, dass eine Pflichtaufgabe nicht erfüllt werden kann.

Herr Stadtv. Axt sieht die in der Vorlage genannte Dauer und den Umfang der Tätigkeiten als nachvollziehbar an. Er stellt dar, dass für den Landschaftsplan zuerst eine Bestandaufnahme erfolgen muss. Der Landschaftsplan stellt dabei keine Fortschreibung, sondern eine komplette Neuaufstellung dar. Es muss für das gesamte Stadtgebiet jede Fläche aufgenommen und dargestellt werden, wie sich die Landschaft entwickeln soll.

Herr Beig. Jehn weist auf rechtliche Rahmenbedingungen hin, die bei der Befristung der Arbeitsverhältnisse beachtet werden müssen. Er stellt dar, dass große Schwierigkeiten bestehen, für  befristete Stellen geeignete Mitarbeiter/innen zu finden. Dieses trifft besonders auf Fachexperten wie Ingenieure/innen zu. Außerdem soll durch eine unbefristete Einstellung der Fluktuationsquote entgegengewirkt werden, da in den nächsten 15 Jahren ca. 40% der Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung ausscheiden werden.

Frau Beig. Lauxen erläutert, dass der Landschaftsplan alle 10-20 Jahre neu aufgestellt oder fortgeschrieben werden muss. Da sich der Landschaftsplan der Stadt Oberhausen bereits im 23. Jahr befindet, ist eine Neuaufstellung erforderlich. Dabei räumt sie ein, dass diese Aufgaben in den letzten Jahren nur rudimentär wahrgenommen werden konnten. Frau Beig. Lauxen stellt dar, dass es keine Alternative ist, die kompletten Arbeiten an ein externes Büro zu vergeben, da ständige Abstimmungsarbeiten notwendig sind, um die Zielrichtungen der Stadtverwaltung berücksichtigen zu können.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage ohne Votum vor.

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