04.12.2019 - 4.3 Prüfung einer Verlagerung des Bordellbezirks

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Nachfragen von Frau Gerster-Schmidt, ob alternative Standortprüfungen stattgefunden haben und ob der neue Standort hinsichtlich Altlasten geprüft wurde beantwortet Herr Dezernent Güldenzopf dahingehend, dass außer dem in Rede stehenden möglichen Standort keine alternativen Standorte bisher betrachtet wurden.

Eine Prüfung, ob Altlasten am möglichen neuen Standort vorhanden sind, hat noch nicht stattgefunden, da dieser Aspekt erst im Rahmen des angedachten Prüfverfahrens eruiert werden soll.

Hinsichtlich Herrn Blankes Nachfragen bezgl. einer besseren Kontrollmöglichkeit am neuen Standort, bejaht Herr Güldenzopf diesen Aspekt und erklärt, dass gezieltere Aktionen der Ordnungsbehörde und der Polizei vorgenommen werden könnten.

Herr Nakot wirbt, auf Grund der vorherrschenden Probleme in der Innenstadt für eine Verlagerung in den bezeichneten Randbereich, damit hierdurch eine qualitative Aufwertung der Innenstadt erfolgen könnte.

Abschließend erklärt Herr Hoff, dass die für die Verlagerung kalkulierten Beträge zielgerichteter in entsprechende Investitionsmaßnahmen in der Innenstadt verwendet werden sollen, um hier die aktuellen Problemlagen zu beseitigen.

 

Danach vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

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