03.12.2019 - 2.1 Handlungsempfehlungen zur sozialen Teilhabe von...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Tscharke bedankt sich für die Vorlage, mit der die Handlungsfelder der pflegerischen und altersbedingten Versorgung, in deren die Verwaltung stärker tätig werden soll, gut vorbereitet wurden.

 

Herr Telli bittet darum, den Punkt 6 des Beschlussvorschlags um die Worte „und auszubauen“ zu ergänzen.

 

Herr Tscharke bedauert, dass die Vorlage erst zum 18.03.2020 dem Seniorenbeirat vorliegen wird.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache B/16/5261-01 mit folgender Änderung einstimmig zustimmend vor.

 

„Der Rat beschließt die nachstehenden Handlungsempfehlungen:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung von Anreizen für Investoren zur Errichtung und zum Betrieb von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder -abteilungen sowie von Einrichtungen zur Pflege von Personen jüngeren Alters zu prüfen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Qualitätsstandards in der stationären Pflege nach Optimierungsbedarfen zu überprüfen und gemeinsam mit den Qualitätsbeauftragten der Einrichtungen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu initiieren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Pflegeakteuren in einen Dialog zur Weiterentwicklung der interkulturellen Pflege einzutreten und neue Angebote zu schaffen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Investoren kommunale Immobilien für den Betrieb einer Demenz-Wohngemeinschaft angeboten werden können.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Wohnbedarfe der älteren Bevölkerung zu ermitteln und Maßnahmen zur Deckung (Beratung und Förderung) zu ergreifen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, durch gezielte Hinweise die Inanspruchnahme der Wohnberatung zu steigern und auszubauen.“