03.12.2019 - 3.3 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Osterfeld
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Bezirksvertretung Osterfeld fasst ohne Wortbeitrag einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Osterfeld genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 12.11.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Krey und ein Mitglied der Bezirksvertretung Osterfeld, Herr Wischermann, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die sieben städtischen Laubbäume auf dem Grundstück an der Ackerstraße sollen kurzfristig entfernt werden, da das bereits vom Rat der Stadt Oberhausen (Drucksache B/16/4017-01) beschlossene Projekt zeitnah begonnen werden muss.
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme aus Förderprogramm KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025. Die Einrichtung soll zum neuen Kindergartenjahr 2020/2021 zur Verfügung stehen, da der Bedarf an Kindertagesstätten-Plätzen sehr hoch ist. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten-Platz, daher soll die Baumaßnahme schnellstmöglich, nach Erteilung der noch ausstehenden Baugenehmigung und Fällgenehmigung, begonnen werden.
