27.11.2019 - 1 Stabilisierung der Böschungen einer Altablageru...

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Beratung

Frau Lauxen teilt vorab mit, dass bereits in 2017 ein Bericht zur Grundwassersanierung im Umweltausschuss vorgestellt wurde. Nunmehr ist eine Sanierung der Böschung erforderlich geworden.

Herr Dr. Friebertshäuser informiert über den Sanierungsplan und die einzelnen Verfahrens-schritte der Fa. LANDPLUS per PowerPoint-Präsentation.

 

Herr Flore möchte wissen, warum die Böschung seitens der Verwaltung nicht laufend überprüft worden ist, und wie viele Bäume entfernt werden müssen. Er weist darauf hin, dass die Anwohner „mitgenommen“ werden müssen und fordert eine entsprechende Öffentlich-keitsarbeit.

Frau Lauxen weist darauf hin, dass am heutigen Abend eine Info-Veranstaltung für den Kleingartenverein, die Hauseigentümer und Bewohnerschaft stattfinden wird.

Herr Karschti fragt an, warum eine Bebauung so nah an der Gefahrenzone erfolgt ist, und ob Ausgleichsmaßnahmen geplant sind, da die Anwohner eine lange Zeit ohne Bäume sein werden.

Herr Bandel bewertet die Maßnahme positiv, da ein größerer Nutzen und eine höhere Wertigkeit durch die Sanierung erzielt werden wird. Ihn interessiert, wohin das belastete Niederschlagswasser am Böschungsfuß fließen wird.

Herr Flore fragt nach, warum seitens der Verwaltung nichts eher unternommen wurde, und was für die entnommenen Bäume neu gepflanzt wird.

Herr Dr. Friebertshäuser erklärt, dass man wegen der Bepflanzung und der Ausgleichsmaß-nahmen im engen Dialog mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt stehe, und dass alle Bäume entfernt werden müssen. Das Ziel sei allerdings möglichst viel ökologisch wertvollen Wald neu zu schaffen. Es werden 80 % der Fläche mit Bäumen bepflanzt, lediglich in Hanglage sind Sträucher vorgesehen. Er teilt weiterhin mit, dass es keinen erkennbaren Abfluss von Oberflächenwasser geben wird. Für Starkregenereignisse werden dennoch künstliche Rinnen angelegt. Es gibt derzeit keine Prognose, ob sich die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen positiv auf das Grundwasser auswirken werden. Anfang 2020 soll mit den Arbeiten an der Seite zur Kleingartenanlage begonnen werden, die Anwohner werden rechtzeitig informiert.

Herr Werntgen-Orman teilt mit, dass die Stadtverwaltung lediglich wegen des Grundwassers über die Untere Wasserbehörde involviert war; weiteren Einfluss hat die Stadtverwaltung nicht, da es sich um ein Privatgelände handelt. Es gab in der Vergangenheit keinen Anlass in irgendeiner Form tätig zu werden. Es habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Allgemeinheit bestanden. Die Fa. Rüttgers/Rain Carbon sei direkt nach den neuen Erkennt-nissen zur Standsicherheit an die Verwaltung herangetreten.

Herr Dr. Friebertshäuser ergänzt, dass erst nach Gesprächen mit Kleingartenvereinsmit-gliedern die Notwendigkeit eines Standsicherheitsgutachtens wegen einzelner kleiner Erdrutsche gesehen wurde, welches sofort in Auftrag gegeben worden war.

Frau Lauxen sichert auf Nachfrage von Frau Kirsten zu, dass der Bericht den Ausschuss-mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Herr Karschti bemängelt, dass die Verwaltung über das Bauordnungsrecht aus seiner Sicht nicht auf den Abstand zur Ablagerung geachtet habe.

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Beschluss

Der Bericht wurde durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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