27.11.2019 - 4 Prüfung einer Verlagerung des Bordellbezirks

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Beratung

Herr Flore führt aus, dass die Verlagerung eines Bordellbezirks nur schlecht ausführbar ist. Er wird kein Votum abgeben, bittet jedoch den Sozialausschuss mit in die Beratungsfolge aufzunehmen. Er fragt nach, warum man sich fünf Jahre Zeit gelassen habe und wie in Oberhausen ein so großer Bordellbezirk entstehen konnte. Vergleichbare Kommunen und größere Kommunen haben deutlich kleinere Bordellbezirke. Auf Grund der gesetzlichen Grundlagen ist Prostitution zwar nicht verboten, aber staatlich nicht gewünscht. Die Polizei ist auf jeden Fall mit einzubinden. Warum wird das Gewerbe dann in Oberhausen nicht verkleinert oder gar beendet? Der einzige Grund warum etwas in der Angelegenheit etwas getan werden müsse, ist der Bürger bzw. der Stadtteil, in dem das Gewerbe ausgeübt wird, obwohl eigentlich 14 Millionen Euro für eine verschuldete Stadt nicht tragbar sind.

Herr Bandel entgegnet, dass die Vorlage das Produkt der Überlegungen der letzten fünf Jahre ist. In einer Verlagerung sieht er eine „Win-Win-Situation“ für alle Seiten, da u. a. Planungssicherheit gegeben ist. Die Vorlage stellt lediglich ein Standort-Angebot dar, es soll keine Verlagerung beschlossen werden.

Herr Karschti bezeichnet die Vorlage als unreif, da sie die Entwicklung der Lage nicht berücksichtige. Er möchte einen Schnellschuss vermeiden und ordentliche Debatten führen.

Um auch städtebauliche Grundüberlegungen zu berücksichtigen, möchte er den Gestaltungsbeirat beteiligt wissen. Er fragt an, ob auf dem angebotenen Standort Bodenuntersuchungen vorgenommen wurden.

Frau Kirsten sieht für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf.

Frau Schreiber-Eitschberger begrüßt die Umzugsbereitschaft der Betreiber, sieht aber eine Verlagerung auf Grund der finanziellen Situation als nicht stemmbar an.

Herr Sahin wirft ein, dass in der Bundesrepublik derzeit überall Laufhäuser geschlossen werden, Oberhausen aber 14 Mio. Euro investieren will.

Laut Herrn Janetzki würden mit einer Verlagerung in ein anderes Umfeld nur neue Probleme entstehen. Er befürwortet mehr soziales Engagement, z. B. durch Stärkung von Aussteiger-Szenarien.

Herr Bandel möchte mit der Vorlage keine moralische Diskussion anstoßen, sondern anfragen, ob weiter an einer Verlagerung gearbeitet werden soll.

Herr Lütte sieht in der Vorlage ebenfalls eine Aufgabe für die Stadtverwaltung weitere Standorte zu prüfen.

Auch für Herrn Axt ist eine Verlagerung nicht vorstellbar, schon gar nicht für diesen Preis.

Herr Jehn sieht in der Vorlage einen Prüfauftrag für die Suche nach geeigneten Standorten an die Verwaltung. Der Sozialausschuss wird über eine Nachtragstagesordnung in der Beratungsfolge beteiligt. Er teilt weiterhin mit, dass die Polizei im Verfahren mit eingebunden ist. Derzeit werden 16 Häuser von fünf verschiedenen Betreibern betrieben. Die genaue Zahl der angemeldeten Frauen wird nachgereicht. Mit einem neuen Standort soll den Frauen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und eine Umfeldverbesserung erzielt werden. Die Fachverwaltung hat bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn als Grundstückseigentümer aufgenommen, eigene Bodenuntersuchungen wurden noch nicht durchgeführt. Für die Genehmigung zum Betreiben der Häuser sind neue Regularien anzuwenden, derzeit besteht noch eine fiktive Erlaubnis bis fehlende Unterlagen nachgereicht wurden.

Herr Emmerich äußert, dass aus Steuergeldern keine Abstandszahlungen - an wen auch immer - gezahlt werden dürfen.

Herr Flore fragt an, ob bereits Schließungen von Betrieben vorgekommen sind, weil Unterlagen nicht eingereicht wurden. Er weist nochmal darauf hin, dass bei der Größe Oberhausens der Bordellbetrieb zu groß ist.

Herr Jehn will eine Verkleinerung des Betriebes prüfen lassen.

Herr Ohletz führt aus, dass nach derzeitiger gesetzlicher Regelung ein Betreib erlaubt ist, bis die Genehmigung erteilt ist. Zwischenzeitlich greift das Instrument der fiktiven Erlaubnis. Sofern alle Unterlagen eingereicht und alle Anforderungen erfüllt sind, ist seitens der Verwaltung eine Genehmigung zu erteilen, es gibt kein Ermessen. Über ein Klageverfahren gegen eine Ablehnung aus eigener Ermessen einer Verwaltung ist nichts bekannt. Bislang ist es in Oberhausen zu keiner Ablehnung gekommen.

Herr Karschti sieht in einer Verlagerung die Gefahr, dass sich das neue Gebiet ausweitet.

Herr Jehn entgegnet, dass über die Aufstellung eines Bebauungsplans nachgedacht wird, der die Grenzen eines Gebietes festsetzt.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Vorlage B/16/5264-01 ohne Votum vorberaten.

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