27.11.2019 - 3 Erlass der Abgabesatz-Satzung 2020 der Stadt Ob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach Herrn Bandel habe sich durch die neue Abgabesatz-Satzung lediglich eine moderate Erhöhung der Gebühren ergeben. Es wird zugestimmt, da die Gebühren nahezu stabil geblieben sind. Er merkt an, dass zukünftig auf E-Mails umgestiegen werden solle, um Druck- und Portokosten zu sparen.

Herr Karschti erbittet aktuellere Informationen, da die Zahlen veraltet seien. Er bemängelt fehlende Kostentransparenz und -wahrheit. Weiterhin will er die Bürger an den Gewinnen der GMVA beteiligen und wird die Vorlage ablehnen.

Frau Schreiber-Eitschberger erbittet für die Zukunft eine dezidiertere Darstellung des Zahlenwerks und nachvollziehbarere Zahlen.

Laut Herrn Flore ist die Gebührenfindung sehr kompliziert. Für ihn ist allerdings entschei-dend, was der Bürger zu zahlen hat. Da die Erhöhung unterhalb der Preissteigerungsrate liege, kann der Vorlage zugestimmt werden. Seiner Meinung nach könnte den Bürgern eine weitere Preissteigerung zugemutet werden, sofern die Leistung verbessert wird.

Auch Frau Gödderz kann für ihre Fraktion zustimmen, da die Erhöhung moderat ausgefallen ist.

Herr Bandel wirft in Richtung Herr Karschti ein, dass die Höhe der Gebühren überprüft und genehmigt wurde. Die Fa. Remondis kann als privater Anteilseigner zwar Gewinne erzielen, die aber nicht an die Bürger weitergegeben werden können.

Herr Lütte möchte wissen, warum die Eigenvermarktung von Elektrogeräten ausgesetzt wurde.

Herr Werntgen-Orman entgegnet, dass derzeit keine Gewinne mit der Vermarktung von Elektrogeräten zu erwarten sind, da der Markt wirtschaftlichen Schwankungen unterliegt.

Frau Stöhr erläutert einige Positionen aus der Absatzsatzung auf Nachfragen aus dem Gremium.

Für Herrn Karschti macht eine Fortsetzung der Vermarktung von Elektrogeräten aus ökologischer Sicht trotz der Verluste dennoch Sinn.

Herr Werntgen-Orman teilt daraufhin mit, dass die Stadtverwaltung lediglich eine Verwertungsoption wahrgenommen habe, und die Gewinne bisher den Gebührenzahlern zugeflossen sind. Bei den zu erwartenden Verlusten würden keine ökologische Verschlechterung eintreten, jedoch eine Gebührenverschlechterung.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Vorlage B/16/5234-01 mehrheitlich zustimmend, bei einer Gegenstimme (Offen für Bürger), vorberaten.