18.11.2019 - 4.5.7 Änderungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Stadtv. Karschti erläutert den Antrag inhaltlich. Dieser sei inspiriert von dem Ansinnen der CDU den Hebesatz in 2022 zu senken. Als Gegenfinanzierung schlägt er die Senkung des STOAG Zuschusses bzw. den Verkauf der vorhandenen RWE Aktien vor.

Stadtv. Runkler entgegnet, dass die Folge eines Verkaufs der RWE-Aktien wäre, dass der Zuschuss an die STOAG weiter steigen würde, da die Erträge aus Dividenden entfallen würden. Er verweist auf die inhaltliche Diskussion der Vorjahre. Es bleibe festzuhalten, dass ein Kompensationsvorschlag fehle und der Antrag an sich ganz schlecht gemacht sei.

Herr Stadtkämmerer Tsalastras erklärt, dass das Volumen des Antrages rund

1 Mio. EUR betragen würde. Im Übrigen verweist er auf die entsprechende HSP Maßnahme und erklärt, dass die Bezirksregierung erwarte, dass beschlossene HSP Maßnahmen auch umgesetzt würden. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn eine Umsetzung nicht möglich sei, könne eine HSP Maßnahme abgeändert werden, wobei dann aber eine Kompensation an anderer Stelle erwartet werde.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppen FD 14/20, BOB im Rat und der Stimme der Stadtv. Frau Walther den Änderungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger ab.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4920&TOLFDNR=138409&selfaction=print