18.11.2019 - 4.5.6 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Nakot erläutert, dass eine entsprechende Ausstattung der Sportstätten mit Defibrillatoren selbstverständlich sein sollte. Als Möglichkeit der Gegenfinanzierung schlägt er das vorhandene OGM-Budget vor.

1.Beig. u. StK. Tsalastras erläutert, dass eine Anschaffung und Finanzierung über Nutzungsentgelte möglich sei.

Frau Stadtv. Bongers fragt nach der Art der zur beschaffenden Defibrillatoren und wie deren elektrische Aufladung gewährleistet sei.

Stadtv. Nowak gibt zu bedenken, dass bei der Anwendung solcher Geräte entsprechende Fachkompetenz vorhanden sein muss.

Stadtv. Nakot erklärt, dass die Verwaltung klären solle, welche Art von Geräten zu beschaffen sei.

Beig. Schmidt weist auf das Vorliegen unterschiedlicher Konzepte hin.

Stadtv. Nowak empfiehlt die Fachleute der Feuerwehr einzubeziehen.

OB Schranz lässt zuerst über den Änderungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger und sodann über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, zunächst für die großen Sporthallen der Stadt Defibrillatoren anzuschaffen. Die Finanzierung erfolgt über Nutzungsentgelte.