18.11.2019 - 4.5.3 GRÜNE Ratsfraktion: Änderungsantrag zum Haushal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist auch an dieser Stelle darauf hin, dass  die Ursprungsvorlage zum Zwecke der Klarstellung durch eine Version 02 ersetzt wurde.

Stadtv. Blanke erläutert, dass die Thematik hinsichtlich der Anträge bekannt sei und die Debatte weit über den Umweltausschuss hinausgehe. Hinsichtlich der Umgestaltung von Dachflächen auf städtischen Immobilien sowie einem städtischen Förderprogramm „Gründächer“ müsse die Politik jetzt entscheiden, ob sie dergleichen wolle. Bei dem Antrag zur Ausweitung des städtischen Baumbestandes und der Gewährleistung der Bewässerung bestehe dringender Handlungsbedarf, dies auch vor dem Hintergrund der vergangenen Hitzesommer. Der Antrag zur insektenfreundlichen Flächenumgestaltung sei selbsterklärend. Zu allen Anträgen lägen Deckungsvorschläge vor.

Stadtv. Flore bezeichnet die Anträge als Leuchtturmprojekte, aber auch diese müssten sinnvoll sein. Er verweist auf eine große Anfrage seiner Fraktion, deren Beantwortung seitens der Verwaltung noch ausstehe. Im Anschluss daran könne man dann sinnvolle Anträge stellen. Zu dem Antrag der Umgestaltung von Dachflächen schlägt er vor, eine entsprechende Position mit einem Betrag von 1.000 EUR in den Investitionshaushalt aufzunehmen, um so eine Umsetzung zumindest formal zu ermöglichen. Hinsichtlich der Ausweitung des städtischen Baumbestandes verweist er auf Auskünfte des Stadtkämmerers, wonach ausreichende Mittel als Sonderposten vorhanden sind. Haushaltsmittel für die insektenfreundliche Flächenumgestaltung könnten symbolisch im Haushalt bereitgestellt werden.

Stadtv. Runkler will die Anträge aus einer anderen Perspektive betrachten. Es gibt bereits Beschlüsse zur Dachbegrünung und Ausweitung des Baumbestandes. Daher läge der Ball jetzt bei der Verwaltung, diese Beschlüsse umzusetzen. Eine Ausnahme stelle die Überlegung zu Wasserspendern dar.

Auch Stadtv. Karschti erläutert, dass alle Punkte bereits in Beschlüssen gefasst wurden. Nunmehr sei die Verwaltung zuständig.

1.Beig. u. StK. Tsalastras geht einzeln auf die jeweiligen Punkte des Antrages ein. Hinsichtlich der Umgestaltung von Dachflächen auf städtischen Immobilien gibt er zu bedenken, dass eine Ausweitung des Investitionsvolumens nicht möglich sei. Eine andere Maßnahme aus der Investitionsliste herauszunehmen, um eine Aufnahme der vorliegenden Maßnahme zu ermöglichen, würde den Rahmen der Haushaltsberatung überfordern. Er schlägt daher vor, einen symbolischen Betrag in den Investitionshaushalt einzustellen, um eine Durchführung zumindest theoretisch zu gewährleisten. Zu dem beabsichtigten Förderprogramm „Gründächer“ erläutert er, dass eine Abbildung der Mittel im Haushalt ohne Berücksichtigung der Förderung keinen Sinn mache. In der Vergangenheit habe man immer flexibel reagiert, wenn im Laufe eines Jahres Fördermittel bewilligt worden seien. Daher schlägt er vor, die Mittel unterjährig bereitzustellen, wenn ein Förderprogramm „Klimafonds“ kommen sollte. Bezüglich der Ausweitung des städtischen Baumbestandes verweist er auf gebildete Sonderposten aus zweckgebundenen Mitteln. Hier seien rund 600.000 EUR verfügbar, woraus eine Finanzierung möglich sei. Bei der beabsichtigten Förderung der insektenfreundlichen Flächenumgestaltung habe er bereits bei der Haushaltsanmeldung des zuständigen Bereiches einen Betrag von 10.000 EUR in den Haushalt eingestellt. Herr Stadtkämmerer Tsalastras verweist nochmals auf die Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung, wonach neue freiwillige Leistungen nur zulässig sind, wenn an anderer Stelle freiwillige Leistungen eingespart werden. Daher sei eine Umsetzung so nicht möglich.

Stadtv. Dr. Goeke appelliert, auch an andere Beschlüsse zu denken. Beispielhaft führt er die Installation von Photovoltaikanlagen an.

Stadtv. Blanke ist mit einer Reduzierung des Investitionsvolumens bei dem Punkt „Umgestaltung Dachflächen städtischer Immobilien“, wie vom Stadtkämmerer vorgeschlagen, einverstanden. Auch hinsichtlich eines Förderprogrammes „Gründächer“ könne er den Ausführungen des Stadtkämmerers zustimmen, wenn man den Beschluss als Vorratsbeschluss fassen würde und eine Umsetzung vornimmt, wenn Fördergelder bewilligt sind. Er erläutert nochmal die Notwendigkeit der Ausweitung des städtischen Baumbestandes und der Gewährleistung der Bewässerung. Er halte den Antrag weiter für sinnvoll und bittet seitens der Fachverwaltung um eine Einschätzung, ob tatsächlich Sonderposten in erforderlicher Höhe zur Finanzierung verfügbar sind. Die Forderung der Bereitstellung von 50.000 EUR für eine insektenfreundliche Flächenumgestaltung bleibe bestehen. Als neuen Deckungsvorschlag gibt er die Möglichkeit der Einsparung beim Produkt 140101/Umweltmanagement und Immissionsschutz in gleicher Höhe an.

Frau Beig. Lauxen bestätigt, dass Sonderposten in signifikanter Höhe vorhanden sind. Diese seien jedoch weitestgehend inhaltlich zweckgebunden. Ob 200.000 EUR freie Mittel vorhanden seien, könne sie nicht garantieren.

1.Beig. u. StK. Tsalastras weist nochmals eindringlich auf die Freiwilligkeit der Maßnahme „Bündnis Biene & Co.“ und etwaiger diesbezüglicher Probleme bei der Haushaltsgenehmigung hin.

Frau Stadtv. Walther hält die gesamte Diskussion ohne Beteiligung des Umweltausschusses für schwierig.

Stadtv. Axt regt an, dem Vorschlag des Stadtkämmerers zu folgen. Es ginge jetzt darum, die Maßnahmen zunächst anzuschieben.

OB Schranz fasst die Ausführungen zusammen und ruft die einzelnen Beschlussvorschläge des Antrages mit den Ergänzungen zur Abstimmung auf.

 

Stadtv. Flore beantragt Einzelabstimmung.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

 

- Umgestaltung von Dachflächen auf städtischen Immobilien durch Begrünung

Für einen ersten Schritt der Realisierung von Dachbegrünungen auf städtischen Immobilien werden in den Haushalt 2020 Mittel eingestellt. Zur Fortführung der Herstellung von Gründächern werden für die Zeit nach 2020 Überlegungen angestellt, auf welchen Dachflächen unter dem Aspekt Sanierungszustand des Daches, Lage in den Hotspots der Innenstadtbereiche und Investitionsbedarf für Dachbegrünungen Begrünungen vorgenommen werden sollen. Die Fortführung des Programms über 2020 hinaus ist in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Die Möglichkeiten eines in der Ausgestaltung befindlichen Förderprogramms „Klimafonds“ sind vordringlich auszuschöpfen.

Haushaltsjahr 2020: 1.000,00 €

Deckungsvorschlag: Aufnahme in die Investitionsliste der Stadt, Deckung aus den bewilligten Investitionsmitteln.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

- Städtisches Förderprogramm „Gründächer“

Die Stadt Oberhausen legt ein städtisches Förderprogramm „Gründächer“ für private Haushalte auf. Die Konzeption folgt dem aus der Städtebauförderung bekannten „Hof- und Fassadenprogramm“.

Haushaltsjahr 2020: vorbehaltlich entsprechender Fördermittel 250.000,00 €

Deckungsvorschlag: Förderprogramme „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“. Die Möglichkeiten eines in der Ausgestaltung befindlichen Förderprogramms „Klimafonds“ sind vorrangig auszuschöpfen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

- Ausweitung des städtischen Baumbestandes - Bewässerung gewährleisten

Die Zentren unserer Quartiere sind Hitzeinseln. Um die Aufenthaltsqualität langfristig zu verbessern, wird das Angebot an Grün und Wasser erhöht. Ziel ist es, an möglichst vielen Standorten Bäume zu pflanzen. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind mobile Pflanzkübel und mobile Hochbeete aufzustellen. Ebenso werden Wasserspender im öffentlichen Raum aufgebaut. Für die Umsetzung sind daher in den Haushalt 2020 Mittel einzustellen.

Haushaltsjahr 2020: 200.000,00 €

Deckungsvorschlag: Produktbereich 13, Produktgruppe 130201 „Landschaftsentwicklung, Arten- und Baumschutz“.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:

- Insektenfreundliche Flächenumgestaltung

Im Rahmen des „Bündnis Biene & Co.“ sollen für den Umbau bzw. die Umgestaltung von Flächen und dem zur Verfügung stellen von Saatgut für Privathaushalte 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Haushaltsjahr 2020: 50.000,00 €

Deckungsvorschlag: Produktbereich 14, Produktgruppe 140101 „Umweltmanagement und Imissionsschutz“ im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets

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