18.11.2019 - 24.3 Bebauungsplan Nr. 659 - Dinnendahlstraße / Bron...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther macht darauf aufmerksam, dass bei einer Neubauplanung gleichzeitig  darauf geachtet werden sollte, genügend Kindergartenplätze vorzusehen.

Stadtv. Krey teilt mit, dass Neubauplanungen regelmäßig in die Kindergartenbedarfsplanung einfließen.

Stadtv. Real ergänzt, dass an der Beethovenstraße eine Kindertageseinrichtung entstehen wird. Damit passen die Planungen genau zusammen.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

 

1.      "Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 659 - Dinnendahlstraße / Bronkhorststraße - vom 01.08.2019 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung."

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4920&TOLFDNR=137267&selfaction=print