18.11.2019 - 4.5.1 Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 4 der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der Antrag im Planungsausschuss einstimmig, mit folgender Änderung im ersten Absatz, vorberaten worden ist:

 

„Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass sich die Arbeitsgruppe Problemimmobilien mit dem Erwerb von Immobilien, insbesondere auch aus Zwangsversteigerungen, beschäftigt und aufzeigt, wie geeignete Objekte aufgekauft werden können. Hierzu soll auch auf Förderinstrumente zurückgegriffen werden."

 

Stadtv. Real erläutert den Antrag seiner Fraktion inhaltlich. Er nennt drei Immobilien namentlich „Schuhhaus Erwich, Cafe Journal, Postweg 8 und 10", die aus Sicht der Bürger/innen einen Schandfleck im Stadtbild darstellen. Man müsse dafür Sorge tragen, dass das vorhandene gute Gefühl in den Stadtquartieren erhalten bleibe und ein „Trading down Effekt" verhindert werde.

1.Beig u. StK. Tsalastras schlägt vor, die Investitionsliste des Haushaltes an der bereits vorhandenen Position „Bebaute Grundstücke" um die Erläuterung „Ankauf von Problemimmobilien" zu erweitern. So besteht die Möglichkeit, etwaig freiwerdende Investitionsmittel im Laufe des Haushaltsjahres dementsprechend einzusetzen.

Stadtv. Karacelik begrüßt grundsätzlich den Antrag, gibt aber zu bedenken, dass es sich für den Fall einer Aufnahme in den Haushalt ohne konkreten Betrag lediglich um einen Prüfauftrag handeln würde. Der Antrag sei reiner Populismus. Aus seiner Sicht sei eine Enteignung das Mittel der Wahl. Er plädiert für den Bau von mehr Sozialwohnungen und die Schaffung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.

Frau Stadtv. Stehr signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion, erinnert jedoch daran, dass es längst entsprechende Maßnahmen seitens der Verwaltung gibt und weist auf die Existenz einer entsprechenden Task Force Gruppe hin. Somit ergebe sich aus dem Antrag nichts Neues.

Stadtv. Nowak signalisiert Zustimmung, regt eine Aufgabenübertragung im Zuge der Umwandlung der OGM GmbH an.

Frau Stadtv. Walther bittet 1.Beig. u. StK. Tsalastras um nochmalige Erläuterung der von ihm vorgeschlagenen Verfahrensweise.

1.Beig. u. StK. Tsalastras erläutert den Sinn und Zweck der Investitionsliste im Haushalt.

Frau Stadtv. Wittmann erläutert, dass auch ihre Fraktion sich mit der Problematik auseinandersetze. Sie gibt zu bedenken, dass es nicht sinnhaft sei, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation, wenn die Stadt als Notanker für fehlende Investitionsbereitschaft privater Eigentümer herhalte.

OB Schranz schlägt vor, den Beschlussvorschlag um die Ausführungen des Stadtkämmerers und des Planungsausschusses zu ergänzen. Nachdem die Antragstellerin Zustimmung signalisiert, ruft er den Antrag zur Abstimmung auf.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen empfiehlt, dass sich die Arbeitsgruppe Problemimmobilien mit dem Erwerb von Immobilien, insbesondere auch aus Zwangsversteigerungen, beschäftigt und aufzeigt, wie geeignete Objekte zur Entwicklung aufgekauft werden können. Hierzu soll auch auf Förderinstrumente zurückgegriffen werden.

 

Im Zuge dessen soll der Unterpunkt "Ankauf von Problemimmobilien" ohne konkreten Betrag in der Investitionsliste für den Haushalt 2020 ergänzt werden. Falls investive Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabt werden, kann die Position "Ankauf von Problemimmobilien" verwendet werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie mögliche Ankäufe und anschließende Entwicklungen organisiert werden können. Hierzu könnte z. B. eine Stadtentwicklungsgesellschaft geprüft werden.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=4920&TOLFDNR=137266&selfaction=print