18.11.2019 - 26.11 Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 4 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26.11
- Sitzung:
-
41. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 18.11.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz merkt an, dass den Fraktionen und Gruppen die Beantwortungen der im Umweltausschuss gestellten Fragen mit E-Mail vom 8.11.2019 übermittelt wurden.
Im Finanz- und Personalausschuss wurde der Antrag einstimmig zustimmend mit folgender Änderung vorberaten:
Im Beschlussvorschlag soll es heißen: Der Rat der Stadt beschließt empfiehlt…
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt empfiehlt,
1. den Ausdruck und Versand von Dokumenten, die an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Oberhausen gerichtet sind und interne Abläufe betreffen, weitestgehend abzuschaffen. Hierfür müssen Verfahren und Abläufe entwickelt werden, die es den städtischen Beschäftigten ermöglichen, ihre Unterlagen online zu versenden und abrufen zu können. Dafür könnten möglicherweise bereits vorhandene EDV-Programme genutzt und erweitert werden.
Grundsätzlich sollte der Versand in Papierform an die Anschriften der Beschäftigten
vermieden werden.
Auch die sogenannten „Rundläufe" und sämtliche Verfügungen sollen über einen digitalen Workfloworganisiert werden.
Diese Maßnahmen sollten durch Rundverfügungen bzw. in Dienstanweisungen festgelegt werden.
Außerdem müssen interne, papierlose Kommunikationsabläufe gefördert werden.
Hierbei sollten unter anderem elektronische Überarbeitungsfunktionen und
Dokumentenmanagementsysteme für die elektronische Verwaltungsarbeit in Betracht
gezogen werden.
2. für extern eintreffende Post, die Einführung einer zentralen Scanstelle im Konzern
Stadt zu prüfen. Diese Scanstelle soll die Bereiche der Stadtverwaltung bei der
künftigen Einführung der e-Akte unterstützen.
Es ist zu prüfen, ob das Bestandsscannen ebenfalls von dieser Stelle übernommen oder ein externer Dienstleister hinzugezogen werden soll.
Die Scanstelle könnte mit der bestehenden Poststelle verbunden werden."
