11.11.2019 - 3.1 Haushalt 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Stadtkämmerer Tsalastras stellt einleitend fest, dass alle durch die Bereiche der Stadtverwaltung angemeldeten Bedarfe zur 1. Veränderungsnachweisung geprüft wurden. Hierzu seien sowohl die Jahresergebnisse 2018 als auch die Prognosen zum Haushaltsjahr 2019 hinzugezogen worden. Für den Fall, dass Änderungen vorgenommen worden seien, ist dies unter Beteiligung der jeweiligen Fachverwaltung erfolgt. Weiterhin macht er explizit darauf aufmerksam, dass seinerseits, zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes, eine Hebesatzerhöhung bei der sonstigen Vergnügungssteuer von 22 % auf 25 % vorgesehen wurde. Dieses ist im Rahmen einer HSP Maßnahme für das Jahr 2021 bereits vorgesehen gewesen und stellt somit lediglich eine Vorziehung der Maßnahme dar. Eine Änderung der HSP Maßnahme ist nicht erfolgt, es handelt sich in diesem Fall um eine haushalterische Maßnahme ohne HSP Bezug. Des Weiteren habe es zunächst Anpassungen u.a. bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer aufgrund des aktuellen Orientierungsdatenerlasses des Landes NRW bzw. der aktuellen Prognosen für 2019 gegeben.
Herr Stadtkämmerer Tsalastras erklärt, dass zwischenzeitlich sowohl die offizielle Modellrechnung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die aktuelle Steuerschätzung des Bundes und die Ansätze im Landeshaushalt vorlägen. Hierdurch kommt es zu Auswirkungen auf den Haushalt 2020 so dass eine 2. Veränderungsnachweisung erforderlich wird, die dem Rat der Stadt am 18.11.2019 vorgelegt wird. Im Wesentlichen ergeben sich durch diese Veränderungsnachweisung zum einen verringerte Ertragserwartungen sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und zum anderen erhöhte Ertragserwartungen bei den Schlüsselzuweisungen. In Summe gleichen sich diese Veränderungen vollständig aus.
Frau Stadtverordnete Müthing zeigt sich sehr erstaunt über die offensichtliche Deckungsgleichheit der erwarteten Minder- bzw. Mehrerträge. Herr Stadtkämmerer Tsalastras erwidert, dass es auch unter Berücksichtigung der aktualisierten Daten durchaus Unwägbarkeiten gibt, die mit Risiken verbunden sind.
Herr Stadtverordneter Karschti empfiehlt etwaige Planungsfreiheiten zu nutzen auch wenn dies möglicherweise Begehrlichkeiten weckt. Er fragt sich inwieweit die Gewerbesteuerprognose belastbar sei.
Herr Stadtkämmerer Tsalastras führt aus, dass die Modellrechnung in diesem Jahr sehr spät vorliegt, was eine frühere Berücksichtigung unmöglich gemacht hat. Auch die Aussagen der aktuellen Steuerschätzung habe er versucht für den städtischen Haushalt nachzuvollziehen. Es sei hinlänglich bekannt, dass die Erträge aus der Gewerbesteuer nie sicher zu prognostizieren seien.
