06.11.2019 - 3.4 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemä...

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einstimmig und ohne Wortmeldung die Dringlichkeitsentscheidung vom 24.09.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Hainbuche in der Friedenstraße vor Hausnummer 49 soll kurzfristig durch die EVO AG entfernt werden, damit die bereits begonnenen Arbeiten zur Sanierung dort verlaufenden der Fernwärmeleitung zeitnah fortgeführt werden können.