31.10.2019 - 2.2 2. Quartalsbericht 2019 zur Entwicklung der Erz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 31.10.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Nach Hinweis von Herrn Pütz über die Schwerpunkte im vorliegenden Bericht, nämlich die Arbeit mit jungen Volljährigen und Stationäre Maßnahmen, nimmt er Bezug auf Nachfragen von Frau Willing-Spielmann. In der Arbeit mit jungen Volljährigen erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter im Jugendbündnishaus, die aber noch ausbaufähig ist. Hinsichtlich der Erziehungsstellen verweist er auf eine Publikation des Landschaftsverbandes, in der Oberhausen, wegen der großen Inanspruchnahme dieser Leistung im Vergleich zu anderen Hilfearten, lobend erwähnt wird.
Dies bekräftigt Herr Schmidt und nimmt Bezug auf den Bericht der GPA, der Anfang 2020 veröffentlicht wird. Schwerpunktmäßig geprüft wurde der Augenbereich Hilfe zur Erziehung im Jahr 2018 und deren perspektivische Entwicklung. Insbesondere die Kennzahlen zu den Erziehungsstellen machen die positive Entwicklung im Aufgabengebiet Hilfe zur Erziehung deutlich.
Auf Nachfrage von Frau Boos teilt Frau Hops mit, dass in Oberhausen etwa 240 Plätze in Pflegefamilien und etwa 40 Plätze in Erziehungsstellen zur Verfügung stehen.
Herr Pütz erläutert auf den Hinweis von Frau Walther hinsichtlich der relativ hohen Fallzahl junger Volljähriger, dass es sich hierbei oft um die Verselbständigung junger Menschen aus stationären Einrichtungen handelt. Dies führt zu steigendem Bedarf.
Im Vergleich zu anderen Städten, so Herr Deniz, liege die Fallzahl in Oberhausen deutlich höher. In den Regionalteams soll die Problematik demnächst jedoch früher angegangen werden, um so zu einem besser gesteuerten Prozess zu gelangen. Er weist aber auch darauf hin, dass viele ältere Jugendliche erst spät einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
