26.09.2019 - 8 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
24. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Dreschmann teilt für die Untere Naturschutzbehörde mit:
1. Der Ruhrtalradweg befindet sich im Bau. Die Maßnahmen inklusive der Kompensationsmaßnahmen im Ruhrpark und am Kolk an der Ruhr werden bis Ende des Jahres umgesetzt. Die Maßnahmen werden intensiv durch die Untere Naturschutzbehörde begleitet. Eine Vorstellung des realisierten Gesamtprojekts ist für die Naturschutzbeiratssitzung am 28.11.2019 geplant.
2. Die Rußrindenkrankheit ist eine Pilzkrankheit, die hauptsächlich Ahorne befällt. Begünstigt wird die Krankheit durch die immer länger anhaltenden Trockenperioden in den Sommermonaten. Problematisch sind die schnelle Verbreitung durch die Pilzsporen und die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch das Einatmen der Pilzsporen. Ein Einatmen der Sporen kann mitunter eine Lungenentzündung, Atemnot oder eine Reizung der Atemwege auslösen. Diese Gefahr besteht besonders bei einem intensiven Aufenthalt im unmittelbaren Bereich von betroffenen Bäumen. Aus den vorab genannten Gründen müssen Bäume, welche die genannten Symptome aufweisen und bei denen sich der Verdacht auf die Rußrindenkranheit bestätigt hat, umgehend gefällt werden. Die Fällung hat unter Beachtung besonderer Sicherheitsmaßnahmen zu erfolgen (Mundschutz, Schutzanzug, Nässen der Baumstämme).
In Oberhausen wurden in diesem Sommer 3 Ahorne im Ruhrpark im Rahmen der Regelkontrolle der OGM GmbH festgestellt, die die Rußrindenkrankheit aufwiesen. Ein unabhängiges Labor hat die Krankheit vor der Baumfällung bestätigt. Die Bäume wurden daraufhin zeitnah entfernt.
Herr Bahne regt an, wegen der Pilzerkrankung keine Ahornbäume mehr zu pflanzen und Frau Hingmann fragt nach, ob alle Ahornbäume betroffen sind. Herr Werntgen-Orman sagt eine Prüfung zu:
Hierzulande ist vor allem der Bergahorn (Acer pseudoplatanus) betroffen, seltener auch Spitzahorn (A. platanoides), Silberahorn (A. saccharinum) und Feldahorn (A. campestre). Die Erkrankung häuft sich nach Jahren mit langer Trockenheit und Wassermangel. Wald- und Parkbäume sind gleichermaßen gefährdet. Altbäume mit guter Wasserversorgung sind weniger anfällig.
Die Rußrindenkrankheit bringt den Wirt binnen eines Jahres oder mehrerer Jahre zum Absterben. Typische Symptome sind Rinden- und Kambiumnekrosen, längliche Rindenrisse und schwärzlich fleckender Schleimfluß am Stamm. Später beginnen die Blätter zu welken und abzufallen, wodurch das Kronensterben immer deutlicher zu erkennen ist. Markant ist zudem grün bis blau verfärbtes Splintholz im Anschnitt.
An toten Bäumen blättert schließlich die Stammrinde ab, wodurch die Sporenlager des Pilzes freigelegt werden. Sie bilden einen schwarzen, nahezu flächigen Belag, dessen rußähnliche Erscheinung zum Namen der Erkrankung inspirierte.
3. Zahlreiche Fuß- und Radwegebrücken in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind marode und zum Teil stark sanierungsbedürftig. Die WBO GmbH plant eine zeitnahe grundhafte Erneuerung der Brückenbauwerke in enger Abstimmung mit der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde. Betroffen sind beispielsweise die Brücken über den Handbach im Sterkrader Wald und im Volkspark Sterkrade. Grundsätzlich wird eine Erneuerung und Instandsetzung der Brückenbauwerke seitens der Unteren Naturschutzbehörde befürwortet. Da die Baumaßnahmen in Schutzgebieten stattfinden, ist ein Votum des Beirates erforderlich. Der Naturschutzbeirat wird gebeten der Erneuerung der Brückenbauwerke zuzustimmen.
Auf Nachfragen aus dem Gremium geht Herr Dreschmann ein. Er erläutert, dass eine Verrohrung der Bachläufe aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie nicht möglich ist. Die Baummaßnahmen sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Der Einsatz von Baggern ist wegen der vorhandenen Wege seiner Meinung nach unproblematisch.
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Erneuerung der Brücken über den Handbach im Sterkrader Wald und im Volkspark Sterkrade einstimmig zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.
4. Die Westnetz GmbH (Netzbetreiber) muss erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich des Handbachs zwischen der Weseler Straße und der Hiesfelder Straße durchführen. Hierbei müssen entlang des Handbachs auf einer Länge von mehreren hundert Metern 11 Einzelbäume entnommen werden und im Bereich des Rad- und Fußweges zwischen Weseler- und Sternstraße müssen 5 Kroneneinkürzungen vorgenommen werden. Die Maßnahme ist Bestandteil der Unterhaltungsmaßnahmen des Netzbetreibers und von den Verboten des Landschaftsplans ausgenommen.
5. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW führt, wie jedes Jahr, umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen im Oberhausener Stadtgebiet durch. Die Maßnahmen wurden vorab der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Schwerpunkt in diesem Jahr ist ein Gehölz- und Baumbestand entlang der Erzbergerstraße/ Ecke Jägerstraße. Hier werden entlang der Erzbergerstraße die Entnahme von Gefahrenbäumen und das Freihalten eines Schutzstreifens durchgeführt. Die Verwaltung bittet Beschwerden oder Anregungen direkt an Straßen NRW: Autobahnniederlassung Krefeld (Hansastraße 2, 47799 Krefeld, Telefon 02151-819-0, E-Mail: kontakt.anl.kr@strassen.nrw.de <mailto:kontakt.anl.kr@strassen.nrw.de>) zu richten.
6. Der Förderverein Burg Vondern plant im Rahmen des Projekts „#einheitsbuddeln“ eine Gehölzpflanzung unterhalb der Böschungsunterkante entlang der Arminstraße im Bereich der Wiese vor der Burg Vondern. Die Pflanzung besteht aus heimischen standortgerechten Gehölzen. Die Maßnahme ist mit der Stadtverwaltung abgestimmt.
Aufgrund von Nachfragen aus dem Gremium ergänzt Herr Dreschmann, dass die Anpflanzungen bis zum bereits vorhandenen Gehölzbestand erfolgen sollen. Für eine zusätzliche Wasserzufuhr in die bestehenden Teiche konnte, da auch das Wasserecht zu beachten ist, noch keine Lösung gefunden werden.
