26.09.2019 - 4 Naturschutzrechtliche Befreiungen gemäß § 67 BN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
24. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Zusätze:
- -Beschluss-
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Bahne stellt dar, dass die Straße „Brammenring“ vor Jahren angelegt und durch eine Alleepflanzung begrünt wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Grundstücksaufteilung in dem betroffenen Gewerbegebiet geändert. Erforderliche Zufahrtsmöglichkeiten können häufig nur durch Fällungen einzelner Alleebäume realisiert werden. Zudem ist die Pflanzung von Ersatzbäumen innerhalb der vorhandenen Allee problematisch, da kein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung steht. Kompensationen sollen daher innerhalb des Gewerbegebietes entlang der Straße Brammenring als Ergänzung der bereits vorhandenen Allee erfolgen.
Herr Depping regt anstelle der Fällmaßnahmen eine Umsetzung der betroffenen Alleebäume an. Herr Dreschmann befürchtet Totalausfälle bei den Umsetzungen und hält daher Neupflanzungen für sinnvoller. Frau Hingmann bittet in einer der nächsten Sitzungen dem Beirat eine Liste der gefällten Alleebäume vorzulegen. Herr Tomec schlägt vor, entlang der Allee einen schmalen Rasenstreifen anzulegen und mit Wildblumen einzusäen. Herr Bahne betont, dass Ersatzpflanzungen im Umfeld des Gewerbegebietes vorgenommen werden sollen.
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen für die Fällung einzelner Alleebäumen am Brammenring im Rahmen der Schaffung von Zufahrtsmöglichkeiten für die neu entstehenden Gewerbebetriebe einstimmig zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.
