24.09.2019 - 4 Umsetzung des Ministererlasses zur Aufenthaltsg...

Beschluss:
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Beratung

Vors. Erdas führt inhaltlich in den nächsten TOP ein, bei dem die Umsetzung des Ministererlasses des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Stamp thematisiert wird, „gut integrierten“ Zugewanderten ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen. Vors. Erdas bittet Herr Ohletz, zu berichten.

Herr Ohletz geht zunächst auf den Erlass zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern des Aufenthaltsgesetzes in § 25b ein. Zur Umsetzung des Erlasses bemerkt er, dass in Oberhausen selbstverständlich im Interesse der Menschen gehandelt wird.

Frau Gleibs ergänzt, dass der Arbeitskreis Flucht und Migration sechs Empfehlungen erarbeitet hat, zu denen Konsens gefunden wurde. Es gehe darum, gute Integrationsleistungen der Menschen sichtbar zu machen. Für den Paragraph kommen in Oberhausen zurzeit 248 Personen in Frage. Damit diese Personen tatsächlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, wurde im Arbeitskreis Flucht und Migration die Vorgehensweise verabredet, dass alle Kontaktpersonen (bspw. Wohlfahrtsverbände, Ausländeramt) auf die Menschen aufmerksam machen und diese „proaktiv sensibilisieren“. Bisher, so Herr Ohletz, konnte der Paragraph bei einer Person positiv angewendet werden, weitere stehen zur Prüfung aus. Es gibt keine weiteren Ergänzungen oder Anregungen, Vors. Erdas bedankt sich für die Ausführungen und schließt den TOP.