23.09.2019 - 18 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungPro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Ratsgruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Wolfgang Große Brömer am 02.07.2019 (Drucksache-Nr. B/16/4884) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW folgende Entscheidungen:

Den zusätzlich weiteren außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen wird wie nachfolgend aufgeführt zugestimmt:

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

330003010005000 Lehrschwimm-     785101 AiB Hochbau 166.700,00

   becken  HOAI

 

330003010005000 Lehrschwimm-     785120 AiB Hochbau  16.700,00

   becken  HOAI

     OGM GmbH

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2019 wird eingehalten.

 

Oberhausen, 02.07.2019 Oberhausen, 02.07.2019

 

gez. D. Schranz  gez. W. Große Brömer

Oberbürgermeister Ratsmitglied“